Nebenkostenabrechnung - hier müssen Sie aufpassen
24.09.2015 / ID: 206029
Immobilien
Es liegt eine Woche mit Vorträgen über die Nebenkostenabrechnung hinter uns. Mit unserem Spezialisten für die Betriebskosten und Nebenkosten und Buchautor Thomas Trepnau " Die sichere Betriebskostenabrechnung (http://www.trepnau.net/html/seminare/_Die_sichere_Betriebskostenabrechnung.php?s=BKH221015) "(nächster Termin: 22.10.2015 in Hannover).
Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung ist ein Dauerbrenner.
Nicht ganz unschuldig an den Streitereien zu den Betriebskosten sind Interessensvertreter wie der Deutsche Mieterbund (DMB). Aussagen wie "jede zweite Nebenkostenabrechnungabrechnung ist falsch", des DMB's führen zu (vermeidbaren) Auseinandersetzungen und verstärkter Inanspruchnahme der Mieter-Beratungsstellen zur Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.
Übrigens ist diese Behauptung des DMB durch nichts belegt. Würden wir uns dieser Behauptung anschließen wollen, müssten wir den Satz erweitern. Er würde dann lauten: "Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch, aber nicht nur zum Nachteil des Mieters!".
Oft stellen wir in unseren Seminaren fest, dass Vermieter erhebliche Fehler in den Betriebskostenabrechnungen (http://www.amazon.de/gp/product/9995784106/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i2?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=desktop-1&pf_rd_r=1N7WY62MWPWHKX3DTFJT&pf_rd_t=36701&pf_rd_p=585296347&pf_rd_i=desktop) machen, womit sie sich selbst schaden.
Dass Mieter versuchen, massive Belastungen durch Mietnebenkosten zu drücken ist verständlich. Aber, nicht nur Mieter zahlen Nebenkosten. Jeder Haushalt, auch der Eigentümer, hat die Betriebskosten am Hals.
Abkassiert werden Betriebskosten von Kommunen (Grundsteuer, Wasser... ), Versorgern (Strom...), Entsorgern (Müll...), Versicherungsgesellschaften und anderen.
Der Vermieter ist nur der Geldeintreiber. Und das auf eigenes Risiko. Denn er zahlt die Nebenkosten auf jeden Fall. Wird sein Mieter jedoch zahlungsunfähig - Pech gehabt.
Kräfte zu bündeln und gemeinsam (Mieter UND Vermieter) Front zu machen gegen steigende Betriebskosten wäre das Gebot der Stunde.
Das wäre besser, als den Mitgliedern Rechtsschutzversicherungen zu verkaufen.
Abschließend ein Hinweis zu den Gartenpflegekosten:
Darf ein Vermieter für Leistungen, die er selbst erbringt, Kosten festsetzen und diese auf seine Wohnungsmieter umlegen?
Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden (2012 - VIII ZR 41/12). Der Auseinandersetzung beim BGH war die Klage einer Eigentümerin gegen einen Mieter aufgrund einer Betriebskostenabrechnung vorausgegangen. Der Mieter weigerte sich, die in der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt "Gartenpflege" und "Hausmeister" aufgeführten Kosten zu bezahlen. Die Vermieterin hatte dort nicht die real entstandenen Kosten aufgeführt, sondern fiktive Kosten (ohne Mehrwertsteuer), die bei einer Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.
Die Vermieterin bekam Recht. Eine solche Betriebskostenabrechnung ist erlaubt. Die Vermieterin habe sich korrekt verhalten, indem sie die Arbeiten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt und ein Angebot eines Unternehmens vorgelegt hat.
Unerlässliche praktische Hilfen zur Nebenkostenabrechung finden Sie im kurzweiligen Buch " Rechne mit deinem Mieter ab! Betriebskosten die zweite Miete (http://www.amazon.de/gp/product/9995784106/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i2?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=desktop-1&pf_rd_r=1N7WY62MWPWHKX3DTFJT&pf_rd_t=36701&pf_rd_p=585296347&pf_rd_i=desktop)" und im Videoseminar " Die sichere Betriebskostenabrechnung (http://www.trepnau.net/Die-sichere-Betriebskostenabrechnung-2015/)" Handeln Sie wie ein Profi bestellen Sie jetzt oder melden Sie sich zum nächsten Seminar in Hannover (http://www.trepnau.net/html/seminare/_Die_sichere_Betriebskostenabrechnung.php?s=BKH221015) an.
Bildquelle: Immo-Coaching & Publishing Com. Ltd.
http://www.immo-coaching-and-publishing.com
Immo Coaching & Publishing Com LTD
12/1 Forrest Street STJ2033 St. Julians
Pressekontakt
http://www.immo-coaching-and-publishing.com
Immo Coaching & Publishing Com LTD
12/1 Forrest Street STJ203 St. Julians
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Norbert Heesfeld
05.07.2018 | Norbert Heesfeld
Bundesgerichtshof zur Wohnfläche bei Betriebskostenabrechnungen
Bundesgerichtshof zur Wohnfläche bei Betriebskostenabrechnungen
31.05.2018 | Norbert Heesfeld
Baukindergeld kommt früher als gedacht
Baukindergeld kommt früher als gedacht
22.03.2018 | Norbert Heesfeld
Immobilienkäufer in Sorge - können ihre Kredite verkauft werden?
Immobilienkäufer in Sorge - können ihre Kredite verkauft werden?
16.03.2018 | Norbert Heesfeld
Koalitionsvertrag der möglichen GROKO - oder Vermietern kommt das GROßeKOtzen
Koalitionsvertrag der möglichen GROKO - oder Vermietern kommt das GROßeKOtzen
24.08.2016 | Norbert Heesfeld
Immobilien - ein Markt im Rausch
Immobilien - ein Markt im Rausch
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2025 | ARTES Recruitment GmbH
Immobilienbranche: Mehr Unternehmen setzen auf Interim Manager
Immobilienbranche: Mehr Unternehmen setzen auf Interim Manager
27.06.2025 | Hotel Investments AG
Hotel Investments AG: Pächter für Hotels Deutschland, Österreich & Schweiz
Hotel Investments AG: Pächter für Hotels Deutschland, Österreich & Schweiz
27.06.2025 | Hotel Investments AG
Investor für Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Investor für Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz
27.06.2025 | Citak Immobilien
Citak Immobilien - Ihr Experte für Immobilien in Köln
Citak Immobilien - Ihr Experte für Immobilien in Köln
26.06.2025 | Hotel Investments AG
Investoren für Hotels finden
Investoren für Hotels finden
