Vermietung neu gedacht
17.11.2015 / ID: 210692
Immobilien
Die Einführung des Bestellerprinzips hat auf dem Immobilienmarkt für Furore gesorgt. Makler, Hausverwaltungen, Eigentümer und nicht zuletzt Mieter sehen sich einer neuen Situation ausgesetzt. Während in der Vergangenheit zumeist der Mieter bei der Anmietung einer durch einen Makler vermittelten Wohnung zur Kasse gebeten wurde, muss diesen nun derjenige bezahlen, der ihn beauftragt. In der Regel ist das der Vermieter. Damit gilt nun auch in der Maklerbranche das,was in anderen Bereichen der Wirtschaft schon längst gang und gäbe ist.
Die Tage des klassischen Mietmaklers auf Provisionsbasis scheinen damit gezählt. Den Eindruck bestätigt auch eine Marktanalyse des Online-Portals Immobilien Scout 24, welche genau 100 Tage nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips durchgeführt wurde. Demnach seien die Insertionen gewerblicher Immobilienanbieter seit Einführung des Bestellerprinzips deutlich zurückgegangen, während Privatinserate leicht zugelegt hätten. Ein Grund dafür sei unter anderem, dass viele Eigentümer es zunächst selbst versuchten oder den derzeitigen Mieter um Mithilfe bei der Suche eines geeigneten Nachmieters bäten. Immobilienmakler haben also immer öfter das Nachsehen. Laut einer aktuellen Umfrage der Immobilien Zeitung, Immo Media Consult und Immobilien Scout 24 beklagen 4 von 5 Maklern Umsatzeinbußen bei der Vermittlung von Mietobjekten, jeder dritte verzeichnet sogar einen Rückgang um mehr als 50 Prozent. Um dennoch als Makler am Markt bestehen zu können, bedarf es einer grundlegenden Neuausrichtung des eigenen Geschäftsmodells.
Wie so etwas aussehen kann, zeigt das junge Berliner Startup H&Z Immobilien (http://www.h-z-immobilien.de). Die Gründer Danny Havel und Benjamin Zühlke hatten bei der Entwicklung ihres Konzeptes vor allem diejenigen Vermieter im Blick, die sich an der bislang üblichen Courtage von 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer gestört haben.
"Bereits vor der Einführung des Bestellerprinzips standen Maklerleistung und die daraus resultierende Provisionsforderung bezogen auf die Vermittlung von Mietobjekten in einem auffälligen Missverhältnis.", so Zühlke, "Die Nettokaltmiete als Basis für das zu zahlende Honorar heranzuziehen entzieht sich jeder Logik. Vielmehr sollte die Leistung, die ein Makler zweifelsohne erbringt, angemessen vergütet werden. Dabei spielt es unserer Meinung nach keine Rolle, ob die Kaltmiete einer Wohnung 300EUR oder 800EUR beträgt."
Die Lösung der beiden Immobilienkaufleute (IHK) heißt Festpreisvermietung und soll Aufwand und Vergütung wieder in ein gesundes Verhältnis zueinander setzen. Was konkret darunter zu verstehen ist, erklärt Danny Havel:
"Unsere Kunden bekommen von uns das komplette Spektrum an Maklerdienstleistungen, von der professionellen Objektaufnahme über die Vermarktung bis hin zur Durchführung von Besichtigungen und Prüfung der Bewerberunterlagen. Der Vermieter erhält schließlich eine Vorauswahl passender Interessenten, von denen er nur noch seinen Wunschkandidaten auswählt. Und das alles zum Festpreis von 499EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, unabhängig von der Höhe der Nettokaltmiete. Wenn gewünscht, übernehmen wir zusätzlich die Erstellung des Mietvertrags und die Wohnungsübergabe, beides gegen einen geringen Aufpreis."
Ermöglicht werden diese Konditionen nach eigenen Angaben durch standardisierte Prozesse, einer optimierten Ablauforganisation und der Ausnutzung technologischer Möglichkeiten. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand minimiert und Zeit eingespart werden, ohne dabei Abstriche bei der Servicequalität zu verursachen. Ein rein auf Computeralgorithmen basierendes Matching, wie es von einigen Online-Maklern praktiziert wird, sei jedoch auch in Zukunft nicht vorgesehen.
"Als Makler sind wir die Schnittstelle zwischen Vermieter und Interessenten. Der Kontakt zu beiden Parteien und die persönliche Betreuung sind die Grundlage unserer Arbeit. Die zwischenmenschliche Komponente lässt sich nicht durch einen Algorithmus ersetzen, sei er auch noch so gut.", kommentiert Benjamin Zühlke diese Haltung.
Die Idee zur Vermietung zum Festpreis kam den Gründern bereits während ihrer Ausbildung, lange vor der Einführung des Bestellerprinzips. Jedoch sei der Markt erst durch die veränderte Gesetzeslage in die Situation versetzt worden, aktiv nach alternativen Vermarktungskonzepten zu suchen. Havel und Zühlke sind überzeugt: "Die Festpreisvermietung ist ein bedeutender und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung, von dem letztlich alle beteiligten profitieren werden. Vermieter, die Preise unterhalb der gewohnten Provisionen zahlen, ohne dabei auf Qualität verzichten zu müssen. Hausverwaltungen, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und die Vermietung ihrer Wohnungen erfahrenen Profis überlassen können. Und Mieter, da auch sie sich auf die kompetente und unabhängige Beratung verlassen können. Wir durchbrechen mit unserem Angebot bewusst alte Muster und sehen darin die Zukunft der Wohnraumvermittlung."
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Maklerbranche entwickeln wird. Eines aber scheint sicher: Die Zeichen stehen auf Veränderung.
Weitere Infos zur Festpreisvermietung von H&Z Immobilien erfahren Sie hier:
http://www.h-z-immobilien.de/vermietung (http://www.h-z-immobilien.de/vermietung)
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http://www.h-z-immobilien.de
H&Z Immobilien oHG
Langerhansstraße 27 12555 Berlin
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