Wie werden Renovierungskosten von der Steuer abgesetzt?
16.03.2016 / ID: 221068
Immobilien
Wie können Renovierungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Jeder Mensch wünscht sich ein behagliches und funktionell hochwertiges Zuhause, für das er möglichst wenig Betriebskosten bezahlen muss. Deshalb haben derzeit Maßnahmen der energetischen Sanierung Hochkonjunktur. Ein guter Ansprechpartner für eine solche Zielstellung ist die Firma Ralf Jonas Renovierungen (http://www.jonas-renovierung.de/) aus München, hier bekommen Sie von der Planung einer Altbausanierung für Wohnräume bis hin zur gewerblichen Sanierung alles aus einer Hand. Lohnenswert sind Sanierungen allemal, Sie verbessern den Nutzerkomfort, senken die dauerhaft zu tragenden Kosten und werden vom Staat derzeit mit Förderungen und Steuerboni belohnt.
Was sollten Sie über Renovierungen und die Steuer wissen?
Eine brauchbare Erklärung, was bei einer Renovierung, Sanierung oder einer Erweiterung des Wohnraums von der Steuer abgesetzt werden kann, findet sich beim Lohnsteuerhilfeverein. Sowohl Mieter als auch Eigentümer haben seit den jüngsten Reformen des Steuerrechts die Möglichkeit, bis zu zwanzig Prozent des Rechnungsbetrags eines Fachunternehmens wie der Firma Ralf Jonas Renovierungen von der Steuer absetzen zu können. Allerdings darf diese Summe den Betrag von 1.200 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Seit 2014 gilt diese Chance der steuerlichen Absetzbarkeit auch dann, wenn die Wohnfläche durch Baumaßnahmen vergrößert wird. Zuvor ließ sich nur der Aufwand für Sanierungen und Renovierungen absetzen. Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Handwerkerleistungen. Die Materialkosten sind darin nicht mit enthalten.
Der Auftrag an Experten mit jahrzehntelanger Erfahrung (die das Team von Ralf Jonas Renovierungen beispielsweise bei Malerarbeiten, Elektroarbeiten, beim Trockenbau sowie bei der Sanierung von Fenstern, Türen, Fassaden und Dächern anbieten kann), lohnt sich gleich doppelt, einerseits bekommen Sie eine fachgerechte Ausführung mit Gewährleistung und andererseits werden Eigenleistungen bei der Renovierung und Sanierung steuerlich nicht belohnt.
Welche Besonderheiten gibt es bei den Renovierungskosten für Vermieter?
Erhält ein Vermieter für eine Sanierung oder Renovierung von Wohnraum die Rechnung von einem Handwerksfachbetrieb, kann er den kompletten Rechnungsbetrag von der Steuer absetzen. Das umfasst sowohl die erbrachten Handwerkerleistungen als auch das dafür benötigte Material. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die Kosten für eine Renovierung oder Sanierung hier als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Der Abzug vom steuerpflichtigen Gewinn wäre hier auch dann denkbar, wenn ein Vermieter selbst einen Handwerker bei sich einstellen würde.
Allerdings ist das bei Vermietern mit wenigen vermieteten Wohnungen oder Häusern in den meisten Fällen nicht lohnenswert, da Fachdienstleister wie das Unternehmen Ralf Jonas Renovierungen aus München nicht durchgängig samt Lohnnebenkosten bezahlt werden müssen, sondern Rechnungen für die tatsächlich erbrachten Leistungen stellen.
http://www.jonas-renovierung.de
Fa. Jonas Renovierungen
Lerchenauer Straße 320 80995 München
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Regiohelden GmbH
Marienstraße 23 70178 Stuttgart
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