KfW Produktänderungen seit dem 1.4.2016 - Vorteile und Nachteile
12.05.2016 / ID: 226979
Immobilien

Ihr Augenmerk sollte zudem im Rahmen des Gesamtprojektes auch auf die Folgekosten gerichtet sein. Hier werden viele Fehler gemacht. Zu diesem Thema berichten wir nächste Woche ausführlicher.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen gemäß EnEV 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70". Dafür wird - neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 - ein weiterer Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. Die genauen Konditionen können Sie hier nachlesen. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt. Parallel zum Kredit können Sie den Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) (siehe unten), beantragen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung
Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Zuschusses muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Abschluss des Vorhabens. Der Zuschuss kann nun auch für Neubauvorhaben beantragt werden, für die ab dem 01.04.2016 im Produkt Energieeffizient Bauen (153) siehe oben, ein Antrag gestellt wird. Zusätzlich fördert die KfW die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen sowie die dafür notwendigen Leistungen mit einem Baubegleitungszuschuss.
Das Wichtigste in Kürze:
Die KfW übernimmt 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro pro Vorhaben.
Wichtig für alle, die Wohnraum energetisch sanieren nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430.
Baufi-Spezialisten
Herr Siegfried Ockenfuß
Allerheiligenstr. 26
77855 Achern
Deutschland
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