Ein Jahr Bestellerprinzip: mehr private Vermietungen auf ohne-makler.net
24.05.2016 / ID: 228140
Immobilien
Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Bei der Vermietung einer Wohnung muss derjenige den Makler zahlen, der ihn beauftragt hat. Vermieter können die Maklerkosten also nicht mehr an die Mieter "weiterreichen". Wie sieht die Bilanz nach einem Jahr aus? Henning Evers betreibt die Website ohne-makler.net, ein Portal für die Vermittlung provisionsfreier Immobilien. Dort hat er deutliche Veränderungen festgestellt: "Schon im Juni 2015 ist die Zahl der Vermietungsanzeigen auf ohne-makler.net stark angestiegen - auch im Vergleich zum Vorjahresmonat. Seitdem ist sie auf einem hohen Niveau geblieben. Insofern haben wir die Einführung des Bestellerprinzips deutlich gespürt. Es hält offenbar viele private Vermieter davon ab, einen Makler einzuschalten. Sie sparen lieber das Geld und nehmen die Vermarktung ihrer Immobilien selbst in die Hand."
Ausdehnung auf Verkäufe?
Nach Evers Ansicht wäre es nur konsequent, das Bestellerprinzip auf Immobilienverkäufe auszudehnen: "Was bei Vermietungen gilt, muss auch für Verkäufe gelten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf der einen Seite nach wie vor die alte Praxis gilt, während auf der anderen Seite endlich - wie überall in der Wirtschaft - der Besteller für die Leistung zahlt. Dabei hätten gute Makler nichts zu befürchten, denn ihre Leistungen kann weiterhin kein Internetportal ersetzen."
Bildquelle: ohne-makler.net / Tiberius Gracchus / Fotolia.com
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