Gesetz zur Makler-Zulassung genügt Anforderungen nicht
02.09.2016 / ID: 238041
Immobilien
Das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz über die Marktzulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern stößt auf Kritik. Der Geschäftsführer des Frankfurter Immobilien-Unternehmens ImmoConcept (http://www.immoconcept.eu), Bernd Lorenz, begrüßt zwar die Initiative, den Zugang zum Markt endlich zu regeln. Die im Gesetzentwurf genannten Rahmenbedingungen reichten dafür aber bei weitem nicht aus.
"Branche, Verbraucher und Investoren verlangen nach Qualität und Kompetenz derjenigen, die sich Makler nennen. Das wird in dieser Form nicht erreicht", kritisiert Lorenz. Zwar müssten Makler künftig für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis Sachkenntnisse nachweisen. Das gelte aber nur für Anbieter, noch keine sechs Jahre am Markt tätig sind. Wer bereits länger im Geschäft ist, muss dem Gesetzentwurf zufolge seine Qualifikation nicht nachweisen. "Wenn ich sechs Jahre Beifahrer bin, bekomme ich doch auch noch keinen Führerschein", betont Lorenz.
Er kritisiert darüber hinaus, dass in dem Gesetzentwurf für Immobilienmakler keine Haftplicht-Versicherung festgelegt wurde, wie sie im europäischen Ausland üblich sei. Bereits vor zwei Jahren hatte Lorenz dafür plädiert sich bei einer Regelung für den Marktzugang von Maklern am angelsächsischen System zu orientieren. "In den angelsächsischen Ländern ist der Immobilienmakler in Ausbildung und Ansehen qualifizierten Steuerberatern und Rechtsanwälten gleichgesetzt." Entsprechende Ausbildungen und Studiengänge zum Beispiel in Immobilienrecht und Immobilienwirtschaft gäbe es unter anderem in Regensburg, Östrich Winkel, Berlin, München und Freiburg. Mit einer öffentlich anerkennten Qualifizierung nach ausländischem Vorbild hätte man auch die "leidige Provisionsdiskussion" beenden können. Da habe man mit diesem Gesetzentwurf versäumt.
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