Pressemitteilung von Thomas Lischka

Wer schützt unsere Mitglieder vor den Verbraucherschützern?


Immobilien

Verbraucher zu schützen ist ein hohes Gut und erfordert ein hohes Maß an Integrität.

Viele Berufsbezeichnungen, von denen ein hohes Maß an Integrität vorausgesetzt wird, wie z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, haben deswegen eine berufsvorbereitende Ausbildung sowie ein kompliziertes Prüfungsverfahren, das sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt.

Verbraucherschützer kann sich jeder nennen.

So ist es auch zu erklären, dass die Verbraucherzentralen die Protectum eG auf ihre Warnliste gesetzt haben. (http://www.protectumeg.de/aktuelles_019.html)

Grund dafür ist nicht, dass wir Fehler gemacht hätten, sondern die Unkenntnis darüber, was der unmoderne Begriff der Genossenschaften rechtlich und wirtschaftlich bedeuten soll.

Unsere Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossenen Mitgliederzahlen, deren Zweck darauf gerichtet ist den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften erwerben die Rechte einer eingetragenen Genossenschaft nach Maßgabe des GenG).

Dies sind bei der Protectum:

1. Freie Auszahlung der Geschäftsanteile ohne Zweckbindung
2. Förderung bei der Miete einer genossenschaftseigenen Wohnung.
Mitglieder haben Anspruch auf Sonderkonditionen im Rahmen des
genossenschaftlichen Fördermodells
3. Mitgliedsbeiträge als Kautionsersatz. Die Mitgliedsbeiträge können ebenfalls
im Rahmen des 5. VermBG und des WOP gefördert werden.
4. Nutzung unseres Internetkaufhauses
5. Förderung nach dem Wohnungsbauprämiengesetz in Höhe von 8,8%
6. Förderung nach dem 5. VermBG mit 20 % Arbeitnehmersparzulage. Diese
Förderung ist die Höchste unter den Rahmenbedingungen des 5.
Vermögensbildungsgesetzes
7. Berechtigung an der Dividendenverteilung
8. Jährliche Prüfung durch den Prüfungsverband

Der Förderauftrag wird jährlich durch den unabhängigen Genossenschaftsverband geprüft.

Jedes Jahr erhalten wir hierüber ein Testat. Vereinfacht ausgedrückt ist dies die Rechnungslegung gegenüber den Mitgliedern, dass die eG ihren Förderauftrag erfüllt.

Zu diesem Zweck werden im Auftrag der Mitglieder die Buchhaltung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die Einhaltung der einzelnen Förderleistung, die geschlossenen Verträge, die Bauleistung, der Satzungszweck der Wohnungsversorgung u.v.m. durch mehrwöchige Prüfung kontrolliert.

Prüfungen dürfen nur durch staatlich geprüfte und zertifizierte Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.

In den nunmehr 20 Jahren des Bestehens der Protectum eG wurde immer ein sogenanntes uneingeschränktes Testat erstellt. Dies bedeutet, dass die Genossenschaft geprüft ihrem Förderzweck vollumfänglich nachkommt.

Dies ist auch relativ einfach, da man dies in Zahlen messen und Gebäude sehen kann.

Der Staat hat in den 70-er Jahren ein Gesetz erlassen, dass es Arbeitnehmern ermöglicht, am sogenannten Produktivvermögen teilzuhaben.

Der Gedanke war, Arbeitnehmer nicht nur in unselbstständiger Form zu entlohnen sondern sie auch an Unternehmen zu beteiligen.

Und aus dem einfachen Arbeiter einen Mitunternehmer, mit allen Chancen und Risiken zu machen und ihm somit auch Stimmrecht einzuräumen.

Dazu wurde das VermBG geschaffen. Im Zuge der Jahre wurde durch Lobbyistenverbände aus dem Mitunternehmersein oftmals ein einfacher Sparplan.

Arbeitnehmer mussten sich nicht mehr an Unternehmen beteiligen sondern konnten z.B. durch Sparpläne bei Banken Vermögenswirksame Leistungen ansparen.

Dies hat der Gesetzgeber so nicht gewollt und deswegen durch eine Novelle des Vermögensbildungsgesetzes in den 1990-er Jahren unterbunden.

Neben den Beteiligungen an eigenen Unternehmen werden nur noch Beteiligungen an Aktiengesellschaften, sogenanntes Aktiensparen sowie die Beteiligungen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften, mit der höchsten Arbeitnehmer-sparzulage vom Staat gefördert.

Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft ist ein hinreichend bekanntes Modell.

Die Beteiligung an einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft nicht.

Die Verbraucherzentralen bewerten die Beteiligung in der Protectum eG als unsicher und sehr risikoreich, da die Protectum Moderne Wohnungsbaugenossenschaft eG den Förderzweck -die Erstellung und den Kauf von Wohnungen- betreibt.

Dieser Förderzweck ist ihrer Meinung nach zu unsicher. Dass gerade diese Ursache den Gesetzgeber veranlasst hat eine Förderung zu gewähren, wird hierbei nicht berücksichtigt.

Es mag durchaus ein legitimes Mittel sein, Verbraucher zu schützen. Dies sollte aber mit nachvollziehbaren Gründen geschehen.

Begründungen, dass sich die Protectum eG (http://www.protectumeg.de/)auf einer Warnliste wiederfindet konnten nicht gegeben werden.

Auch halten wir Aufrufe zur Einstellung von Zahlungen für unseriös, da sie die Mitglieder nicht schützen sondern schädigen.

Warum sollte ein Mitglied, das eine Wohnung von der Genossenschaft gemietet hat und seine Kaution in monatlichen Zahlungen erbringt, seine Zahlung einstellen?

Die Folge daraus wäre, dass die Kaution sofort in voller Höhe fällig wäre und das Mitglied seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft nicht nachkommt und somit die Gemeinschaft der Genossen schädigt.

Wir verstehen, dass die moderne Art der Mitgliedergewinnung in Form des gesetzlich erlaubten Telemarketings auf Kritik stößt. Jedoch rufen wir nur an, wenn eine Anruferlaubnis vorliegt.

Dies aber umzudeuten in eine zu warnende "Kapitalanlage" die wir sowieso nicht sind, kann nicht dem gewollten Auftrag der Verbraucherschützer entsprechen.
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http://www.protectumeg.de/
Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG
Seeblick 3 63868 Großwallstadt

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