Fehlende Prüfung von Maklern schadet Branche und Verbrauchern
21.06.2017 / ID: 264346
Immobilien
Der Deutsche Bundestag berät am 22. Juni in zweiter und dritter Lesung über das neue Gesetz zur Zulassung von Immobilienmaklern und Immobilienverwaltern. Sollte das Gesetz wie zuletzt berichtet ohne eine Vorschrift zur Sachkundeprüfung verabschiedet werden, ergibt sich nach Worten von Bernd Lorenz, Geschäftsführer des Frankfurter Immobilien-Unternehmens ImmoConcept (http://www.immoconcept.eu), ein weiterer Imageschaden für die Makler-Branche. "Immobilienmakler haben oft mit Vorurteilen zu kämpfen. Wenn nun trotz jahrelangen Drängens und vieler Beratungen weiterhin Menschen ohne Sachkenntnis und Erfahrung auf dem Wohnungsmarkt mitmakeln dürfen, werden sowohl eine Aufwertung des Berufs wie auch eine sinnvolle Regulierung verpasst", erklärt Lorenz.
Der Immobilien-Profi hatte sich im vergangenen Jahr bereits gegen die so genannte "Alte-Hasen-Regelung" ausgesprochen und einen Kompetenz-Nachweis für alle Immobilienmakler gefordert - auch für die, die bereits sechs Jahre oder länger am Markt tätig sind. "Wir müssen die Menschen schützen, die ihre Immobilien auf dem Markt anbieten oder die Häuser oder Wohnungen erwerben wollen", betont Lorenz. "Eine falsche Beratung, Fehler in Ausschreibungen oder bei der Verkaufs-Abwicklung können Käufer oder Verkäufer ihr Vermögen kosten."
Zum Argument, der erforderliche Sachkundenachweis sei zu bürokratisch, entgegnet Lorenz: "Von aller Bürokratie, die uns täglich beschäftigt und zum Beispiel wichtige Bauprojekte oft aufhält, ist der Sachkundenachweis sicherlich eine der kleinsten Hürden." Bernd Lorenz hofft, dass die Parlamentarier doch noch entscheiden, den vorgesehenen Sachkundenachweis in das Gesetz aufzunehmen.
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