Kommt das Bestellerprinzip jetzt auch für den Verkauf?
29.06.2017 / ID: 265158
Immobilien
Seit Mitte 2015 ist das Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietwohnungen in Anwendung. Diese gravierende Änderung hat die Immobilienbranche gewissermaßen durcheinander gebracht.
Nun wollen die Sozialdemokraten dieses Prinzip auch auf den Verkauf einer Immobilie übertragen.
Angelika Bartsch, Geschäftsführerin des Immobilienunternehmens Bartsch & Rozmarin Immobilien (http://immobilientipps.bartsch-rozmarin.de) aus München hält nichts von dieser weiteren Reglementierung. Der Verkäufer soll in Zukunft also grundsätzlich die Kosten des Maklerdienstes alleine tragen. Hintergrund hierfür ist, dass die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie für den Käufer gesenkt werden sollen. Eine finanzielle Erleichterung soll dadurch erfolgen. Dies ist jedoch ein Trugschluss.
Die Kaufpreise werden, wenn dies der Markt zuläßt, steigen, d.h. die Courtage wird dann einfach eingepreist, meint die Maklerin. Hinzu kommt bei höheren Kaufpreisen eine höhere Grunderwerbssteuer auf den Käufer zu. Verdienen tut daran also nur der Staat. Anders als bei der Vermietung werden beim Verkauf beide Parteien meist eingehender betreut und beraten. Ein Makler kann eine eher neutrale Position einnehmen und für alle Beteiligten eine optimale Lösung vermitteln.
Am aktuellen Immobilienmarkt ist es üblich die Provision zu teilen. Dies ist grundsätzlich eine faire Lösung und kann entsprechend dem Angebot und der Nachfrage am Markt angepasst werden. Eine einseitige Belastung des Verkäufers widerspricht eigentlich der Vertragsfreiheit. Vor allem beim Immobilienverkauf wünschen sich Verkäufer und Käufer durch den Service des Maklers einen professionellen Betreuer, der durch seine Erfahrung und Distanz den Ablauf des Verkaufs reibungslos und angenehm begleitet. Dieser Service sollte auch in Zukunft von beiden Parteien bezahlt werden.
http://immobilientipps.bartsch-rozmarin.de
Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Dauthendeystraße 2 81377 München
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