Pressemitteilung von Herr Daniel Pires

Geben Sie die spanische Steuer vor Dezember aus der Hand.


Immobilien

Geben Sie die spanische Steuer vor Dezember aus der Hand.Das spanische Finanzamt setzt auf

die Eigenverantwortlichkeit jedes

Steuerpflichtigen und macht auch

keine Unterschiede zwischen inländischen

oder ausländischen Bürgern. So schickt das

Amt keine Aufforderungen oder Mitteilun-

gen, sondern erwartet, dass sich derjenige

selbst über seine Pflichten und Abgabeter-

mine informiert.


Grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen die

ausländische Immobilienbesitzer betreffen:


1) Die Gemeindesteuer, die regelmäßig in

der zweiten Jahreshälfte von der Gemeinde

(automatisch) berechnet wird. Darunter fällt

die IBI (Grundsteuer) und die Müllentsor-

gung. Die Sätze variieren von Gemeinde zu

Gemeinde.


2) Gefolgt von der staatlichen Steuer, die

selbst Immobilienbesitzer trifft, die keine Ein-

nahmen mit der Immobilie erzielen. Deut-

sche Immobilienbesitzer zahlen 19 % vom

letztjährigen Katasterwert x Faktor 0,011. Die

Schweizer werden sogar mit 24 % vom Katas-

terwert zur spanischen Kasse gebeten. Um es

auf den Punkt zu bringen: bei einem Katas-

terwert von 200.000 Euro fallen rund 418 Euro

Steuer an.


3) Die Vermögenssteuer wurde 2012 wieder

reaktiviert, d.h für Nicht-Residente bezieht

sich die Vermögenssteuer auf Immobilienbe-

sitz, Bankkonten und Yachten sowie sonstige

Vermögensgegenstände in Spanien. Diese

Besteuerung ist gestaffelt und beträgt bis zu

dreieinhalb Prozent, wobei ein Freibetrag von

700.000 Euro pro Person angerechnet wird.


In Zeiten leerer Kassen hat das spanische

Finanzamt hat die Konsequenzen aus nicht

eingereichten Steuererklärungen gezogen

und fordert die nicht deklarierten Steuern

zurück mit einer Strafgebühr von mindes-

tens 75 Euro. Weiteres behält sich das Fi-

nanzamt vor, Verzugszinsen und Gebühren

zu berechnen. Das geht bis zur Pfändung

eines bestehenden spanischen Kontos oder

im schlimmsten Fall sogar mit einer Pfän-

dung im Grundbuch.


Spätestens bei dem

Verkauf einer Immobilie steht das Finanzamt

an erster Stelle und treibt die Steuerschulden

ein. Es ist äußerst ratsam, die jährliche Steu-

ererklärung fristgerecht beim spanischen

Finanzamt einzureichen. Aufgrund der Kom-

plexität ist es empfehlenswert einen Steuer-

berater dafür einzuschalten.


Bei SMART SERVICIOS finden Sie die Pro-

fessionalität und Routine in der Abwicklung von

Steuerangelegenheiten,

insbesondere bei Nicht-Residenten. Das hat

den Vorteil, dass man sich weiterhin den ange-

nehmen Dingen auf Mallorca widmen kann

die wertvolle Zeit mit Familie und

Freunden genießt, während SMART SERVICIOS die Steu-

ern unter Kontrolle hat.

Das geht soweit, dass die gesam-

te Korrespondenz der Gemeinden und des

Finanzamts zentral auf die Büroanschrift von

SMART SERVICIOS umgeleitet

wird, damit keine Fristen oder wichtige Termine

verpaßt werden.



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wortungsbewusstsein bei Finanzierungen,

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Herr Daniel Pires
Font i Monteros 6
07003 Palma de Mallorca
Spanien

fon ..: 0034 971 571 044
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email : info@smart-servicios.com

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