Kritik an neuer Makler-Verordnung: Kompetenz-Nachweis fehlt
05.07.2018
Immobilien
Frankfurt, 5. Juli 2018 - Am 1. August treten neue Regeln für die Zulassung und Berufsausübung von Maklern und Immobilienverwaltern in Kraft. Danach müssen Makler auch künftig zwar eine Berufserlaubnis beantragen, aber keinen substanziellen Sachkunde-Nachweis erbringen. "Das entspricht nicht den fachlichen Anforderungen, die der Beruf mit sich bringt", kritisiert Bernd Lorenz vom Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen ImmoConcept (http://www.immoconcept.eu). Er hält die neue Verordnung wie schon die Vorgänger-Regelung wegen des fehlenden Sachkunde-Nachweises für unzureichend.
"Wer ahnungslos Immobilien vermittelt, kann Käufern und Investoren großen finanziellen Schaden zufügen." Vor allem im Bereich der privaten Käufer von Häusern und Wohnungen sei das nicht nachzuvollziehen. "Viele Menschen stecken ihr gesamtes Erspartes in eine Immobilie, da muss ich doch sicher gehen, dass der Makler Ahnung von der Materie hat."
Auch die in der neuen Regelung vorgeschriebene Weiterbildung sei völlig unzureichend. Makler und Verwalter müssen demnach innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachweisen - allerdings nur auf Nachfrage. Auch Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen oder andere, nicht konkret beschriebene Formen würden dabei als Weiterbildung anerkannt. Für Bernd Lorenz ist das "inhaltlich weichgespült". Es fehle an klaren, nachvollziehbaren und überprüfbaren Regeln.
In Deutschland werden laut Lorenz in manchem Jahr rund eine Million Immobilien verkauft, dabei fließen Erlöse in Höhe von mehr als 150 Milliarden Euro. "In einem so kosten-intensiven und zugleich finanz-sensiblen Bereich kann ich keine ahnungslosen Schmalspur-Anbieter ohne Sachkenntnisse agieren lassen." Da der Gesetzesgeber keine klaren Vorgaben für die Makler beschlossen habe, blieben für Käufer und Verkäufer von Immobilien "enorme Risiken". Es sei unverständlich, warum der Gesetzgeber keine klaren Regeln und strengere Maßstäbe verabschieden wolle.
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