Pressemitteilung von Dirk Metz

Immobilienverrentung: Der Weg zum komfortablen Ruhestand


Immobilien

Wer im Alter in der eigenen Immobilie wohnt, verfügt nicht automatisch über das den persönlichen Bedürfnissen entsprechende monatliche Einkommen. Mit dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung fallen keine Mietkosten an, aber es bindet das Geld, das in ihm steckt. Und was nutzt das Immobilienvermögen, wenn beispielsweise Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen notwendig werden, Geld für Kreditraten zu zahlen sind oder es am Monatsende finanziell eng wird?

Der erste Gedanke eines Eigentümers führt in der Regel dahin, die Immobilie zu verkaufen. Schwierige Kapital- und Zinsmärkte oder emotionale Gründe führen zu Unsicherheiten anstatt der gewünschten Lösung. Außerdem muss nach dem Verkauf ein neues Heim her, welches bezahlt oder gemietet werden muss. Also was tun? Im eigenen Heim wohnen bleiben solange man kann und will und dennoch eine (lebenslange) Rente erhalten?

Eine Verrentung der eigenen Immobilie macht es möglich! 10 gute Gründe für die Verrentung Ihrer Immobilie
1.Finanzielle (lebenslange) Sicherheit durch zusätzliches Monatseinkommen für den Lebensunterhalt, oder für Gesundheit und Pflege im Alter
2.Auf Wunsch lebenslanges mietfreies Wohnrecht. Dadurch verbleiben Sie im gewohnten Umfeld, so lange Sie wollen.
3.Bei einem vorzeitigen Auszug erhalten Sie zusätzlich (lebenslang) die vertraglich vereinbarte Mietgarantie
4.Instandhaltung der Immobilie durch den Käufer
5.Einmalzahlung und/oder monatliche Rente
6.Tilgung von Restschulden über Einmalzahlung
7.Bei Mehrfamilienhäusern - keine Schwierigkeiten mehr mit laufender Verwaltung, Instandhaltung oder Vermietung
8.Steuerliche Vorteile der Leibrente
9.Auch im Altenheim weiterhin Rentenerhalt aus der Immobilie möglich
10.Höchstmögliche Vertragssicherheit durch erstrangige Grundbucheintragung von Reallast/Wohnrecht und dauerhafte Absicherung durch notarielle Rückfallklausel.

Bei der Ausgestaltung der Immobilienverrentung besteht Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien können alles vereinbaren, was sie wünschen, sofern eine Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligt wird.
Dementsprechend wird zwischen 3 grundsätzlichen Verrentungsmöglichkeiten unterschieden:
1. "Verkauf auf Rentenbasis".
Sie setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen: Rente (Leibrente oder Zeitrente), Einmalzahlung und Wohnrecht. Entsprechend Ihrer Wünsche und Bedürfnisse kombinieren Sie diese "Bausteine" individuell und legen die jeweiligen Laufzeiten fest. Es wird eine befristete Rentenzahlung z.B. auch mit einem lebenslangen Wohnrecht vereinbart oder umgekehrt. Die Verrentung wird somit maßgeschneidert, nach Ihren Vorgaben angepasst.
2. "Rückmiet-Verkauf".
Hier verkaufen Sie die Immobilie in Verbindung mit einem lebenslangen, kostenpflichtigen Wohnrecht. Die Höhe der zu zahlenden Miete richtet sich nach der Höhe der gewünschten Einmalzahlung. Das Wohnrecht kann hier kostenfrei sein, wenn eine bestimmte Höhe der Einmalzahlung nicht überschritten wird.
3. "Umkehrdarlehen"
Auf die Immobilie wird ein Darlehen aufgenommen. Die Höhe der möglichen Darlehenssumme richtet sich nach dem Alter der Eigentümer. Beim Umkehrdarlehen müssen die Eigentümer zu Lebzeiten weder Zins noch Tilgung für das Darlehen leisten. Erst mit dem Versterben oder bei einem Auszug, wird das Darlehen mit Zins und Zinseszins fällig gestellt.
Hinweis: Aktuell gibt es in Deutschland keinen empfehlenswerten und/oder serösen Anbieter von Umkehrdarlehen!
Zwar wird mit dem Begriff geworben, es stecken oft abstruse Modelle dahinter. Seien Sie hier vorsichtig.
Alle sonstigen Verrentungsmodelle, sind Varianten dieser 3 grundsätzlichen Verrentungs-Modelle.
So bietet z.B. ein Anbieter aus Bayern an, die Immobilie gegen eine Einmalzahlung in Verbindung mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht zu kaufen. Wünscht der Verkäufer eine Rente, wird empfohlen diese Einmalzahlung in eine Versicherung-Sofortrente zu investieren. Damit deckt der Anbieter weitestgehend alle Wünsche ab, obwohl nur eine sehr geringe Leibrente dabei rauskommt.
Zu "maßgeschneiderten Immobilienverrentung" in 3 einfachen Schritten:
1.Persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch.
In einem persönlichen Gespräch gehen wir auf alle Ihre Fragen ein. Unter Berücksichtigung Ihrer Verrentungswünsche, Ihrer Lebenssituation und Ihrer Vorgaben, wird ein auf Sie zugeschnittenes, tragfähiges Konzept zur Immobilienverrentung mit vorläufigen Berechnungen ausgearbeitet.
2.Erstellung eines externen und unabhängigen Wertgutachtens
Sobald Sie sich für eine Variante der Immobilienverrentung entschieden haben, wird ein unabhängiger externer Wertgutachter bestellt, der ein Sachverständigengutachten zur genauen Ermittlung des Immobilienwerts erstellt.
3.Vertragsangebote einholen
Auf Basis Ihrer Vorgaben und des Wertgutachtens ermitteln wir für Sie den geeigneten Käufer.
4.Notarielle Beurkundung des Immobilienverrentung-Vertrages
Wenn alle Inhalte/Zahlen Ihren Wünschen entsprechen, vereinbaren wir einen gemeinsamen Notartermin mit dem Käufer. Der Notar erstellt die Urkunde und veranlasst beim Amtsgericht alle Eintragungen in das Grundbuch. Damit ist der Weg frei, um alle Annehmlichkeiten der Verrentung zu genießen.
Fazit:
Die Immobilienverrentung bringt Vorteile für beide Seiten: Käufer und Verkäufer und bietet sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Ihre optimale Verrentungsvariante, damit Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei gestalten können. Während der gesamten Beratungsphase besteht keine Verkaufs-Verpflichtung für den Eigentümer!
Vereinbaren Sie noch heute telefonisch einen individuellen Beratungstermin unter 069-780748-0 oder per Mail an info@metz-immobilien.net. Gerne können Sie weitere Informationen auf unserer Homepage unter Immobilienrente oder Immobilienverrentung einsehen.Hier können Sie sich auch ein interessantes Erklärvideo ansehen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Ihr Metz Immobilien Team
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Ludwig-Landmann-Strasse 9 60488 Frankfurt

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