Kleinreparaturen in der Mietwohnung - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
16.05.2019
Immobilien
Nele P. aus Freiburg:
Vor Kurzem tropfte unser Wasserhahn. Der Vermieter meinte, das sei eine Kleinreparatur und wir müssten die Kosten übernehmen. Was sind Kleinreparaturen genau und stimmt es, dass Mieter sie selbst bezahlen müssen?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Kleinreparaturen sind Reparaturen von Bagatellschäden in einer Mietwohnung. Gerade bewegliche Teile wie Griffe, Schalter oder Wasserhahnventile nutzen sich mit der Zeit ab und irgendwann steht ein Austausch oder eine Reparatur an. Vermieter und Mieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter die Kosten dafür bis zu einer bestimmten Höhe übernimmt. Derartige Klauseln helfen, Streit zu vermeiden. Die zulässigen Grenzen ergeben sich aus Gerichtsurteilen - sie sind jedoch nicht einheitlich. Als Kleinreparaturen gelten demnach Arbeiten, die im Einzelfall bis zu 75 Euro, nach Ansicht einzelner Gerichte auch bis zu 120 Euro kosten dürfen. Dieser Betrag sowie eine Obergrenze für das gesamte Jahr muss im Mietvertrag geregelt sein. Die Gerichte sehen hier meist 150 bis 200 Euro oder bis zu acht Prozent der Jahreskaltmiete als zulässig an. Allerdings müssen Mieter nur Kleinreparaturen an Gegenständen bezahlen, auf die sie direkten Zugriff haben und die sie häufig nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserhahnventile oder Tür- und Fenstergriffe. Unzugängliche Installationen wie Wasserrohre oder elektrische Leitungen in der Wand gehören nicht dazu. Die 75 bis 120 Euro sind übrigens keine Selbstbeteiligung: Ist der Rechnungsbetrag des Handwerkers höher, ist es keine Kleinreparatur mehr. Der Mieter muss dann nichts bezahlen. Vertragsklauseln, die den Mieter unabhängig vom Rechnungsbetrag zur Zahlung eines bestimmten Anteils verpflichten, sind unwirksam. Das gilt auch für Absprachen, nach denen der Mieter den Handwerker beauftragen muss.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.554
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Kleinreparaturen Vermieter Mieter Bagatellschäden Handwerker
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | Holger Ballwanz Immobilien
Wohnanlage verkaufen Berlin mit Holger Ballwanz Immobilien
Wohnanlage verkaufen Berlin mit Holger Ballwanz Immobilien
26.11.2024 | Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Wirtschaftsweise fordern Stärkung des Wohnungsneubaus
Wirtschaftsweise fordern Stärkung des Wohnungsneubaus
26.11.2024 | REBA IMMOBILIEN AG
REBA Gewerbepark Hann. Münden
REBA Gewerbepark Hann. Münden
26.11.2024 | Realty Bulgaria
Bulgarien: Traumhäuser zu unschlagbaren Preisen - Jetzt Ihr Eigenheim finden!
Bulgarien: Traumhäuser zu unschlagbaren Preisen - Jetzt Ihr Eigenheim finden!
26.11.2024 | Peter Straub Immobilienmanagement
Entdecken Sie das Aussergewöhnliche am Pelkinaweg 10 auf 191m2
Entdecken Sie das Aussergewöhnliche am Pelkinaweg 10 auf 191m2