Was beachtet werden sollte bei der Besichtigung von Neubauwohnungen - GRUNDUM Immobilien GmbH
24.05.2019 / ID: 319842
Immobilien
Die Gebäude- und Wohnungsbesichtigung einer bereits fertiggestellten Neubauwohnung läuft nicht sehr viel anders ab als die Besichtigung eines Gebrauchtobjekts. Bei fertiggestellten Objekten sehen Sie in der Regel nur noch die Oberflächengewerke des Gebäudes. Da Wände z.B. meist verputzt und schon tapeziert sind, ist es schwierig herauszufinden, welcher Mauerstein wirklich verbaut wurde. Es bleibt Ihnen daher nicht sehr viel anderes übrig, als die sichtbaren Oberflächengewerke mit dem zu vergleichen, was Ihnen laut Exposé bzw. Baubeschreibung benannt wird. Gerade bei der Besichtigung von fertiggestellten Neubauwohnungen ist es daher sehr wichtig, sich vor der Besichtigung unbedingt das Exposé und die Baubeschreibung des Objekts kommen zu lassen, um in Ruhe auflisten zu können, welche Ausstattungen Hauskonstruktion, Haustechnik und Innenausbau haben sollen. Es ist sinnvoll, sich dies übersichtlich aufzulisten, beispielsweise als Raumbuch, so dass Sie wissen, welche Elektroausstattung sie erwarten dürfen, welche Sanitärausstattung, welches Heizungssystem, welche Wandverkleidung, welche Bodenbeläge, welches Türwerk etc. Hierbei sollten Sie dezidiert überprüfen können, ob die im Exposé oder in der Baubeschreibung genannten Produkte auch eingebaut sind. Ist die Baubeschreibung sehr ungenau gehalten, können Sie diese auch vom Bauträger überarbeiten lassen, indem er Ihnen eine Beschreibung der tatsächlichen verwendeten Materialien und Ausführungsarten liefert. Besonders interessant ist bei der Besichtigung von bereits fertiggestellten Neubauten immer auch die Möglichkeit, die Bauqualität direkt überprüfen zu können, beispielsweise das dichte Schließen von Fenstern, die Oberfläche von Fußböden, die Stabilität von Treppengeländern, den Sitz von Türzargen, den Anschluss von Heizkörpern etc. Unbedingt auch sollten Sie die Gelegenheit der Besichtigung nutzen, um die Schallschutzqualität zu überprüfen. Hierbei ist zu empfehlen, dass sie zu zweit zu einer Besichtigung gehen. Während die eine Person sich im Wohnungsgeschoss bewegt, kann die zweite Person ein Geschoss darüber mit Trittgeräuschen eine Schallüberprüfung hinsichtlich der WC-Spülung oder dem Schließen von Türen etc.
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Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
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