Immobilienerbschaft - Was tun mit dem Erbe?
21.08.2019
Immobilien
Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, befindet sich nicht nur in einer emotional herausfordernden Situation, sondern steht vor vielen Entscheidungen, die in kurzer Zeit getroffen werden müssen. Bevor sich Erben darüber Gedanken machen, ob die Immobilie vermietet, verkauft oder zur Eigennutzung gebraucht wird, müssen sie zunächst entscheiden, ob sie den Nachlass annehmen oder ausschlagen. Um in dieser brenzligen Situation die richtigen Entscheidungen zu treffen, beraten die Experten von GG Immobilien ihre Kunden fundiert und vorausschauend, stehen Ihnen bei Fragen zur Immobilienerbschaft zur Verfügung und begleiten bei allen Schritten im Verkaufsprozess.
"Nicht immer lohnt es sich, ein Immobilienerbe anzunehmen. Viele Erben halten an der Immobilie des Erblassers fest, da diese einen emotionalen Wert für sie hat. Um zu überprüfen, ob sich die Annahme der Erbschaft finanziell lohnt, muss zunächst der Wert der Immobilie ermittelt werden. Damit sich die Erben nicht verschulden, sollte dieser höher sein, als die noch ausstehenden Verbindlichkeiten", sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien.
Die Gesetzeslage in Deutschland besagt, dass Erben nach der Eröffnung des Testaments sechs Wochen Zeit haben, um die Erbschaft anzunehmen oder abzuschlagen. Liegt kein Testament vor, gilt es erst einmal herauszufinden, ab wann der Fristbeginn zu datieren ist. Handelt es sich um eine im Ausland liegende Immobilie oder befinden sich die Erben zum Fristbeginn im Ausland, kann diese auf sechs Monate verlängert werden. Um sich für oder gegen die Annahme der Erbschaft zu entscheiden, analysieren Günther Gültling und sein Team den Zustand der Immobilie prüfen die Verbindlichkeiten. Um herauszufinden, mit welcher Grundschuld die Immobilie belastet ist, fordern die Experten beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug an. Ebenso erfragen sie beim Finanzamt, ob Spar- oder Wertpapierguthaben vorliegen und mit welchen anderen Schulden die Immobilie belastet ist. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, haben Erben sogar die Möglichkeit eine Einsicht in die Konten des Erblassers zu erhalten. Auch die Analyse der eigenen finanziellen Situation ist unerlässlich.
Wenn sich die Erben entschieden, den Nachlass anzunehmen, haben sie die Möglichkeit, die Immobilie selbst zu beziehen, zu vermieten oder zu verkaufen. Günther Gültling und sein Team unterstützen ihre Kunden bei der Erstellung einer Kalkulation, führen eine Kostenanalyse durch und prüfen, welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Ebenso berücksichtigen die Experten in ihrer Kalkulation die Aufschlüsselung der zu erwartenden Betriebs- und Reparaturkosten und beraten bezüglich der Auszahlung von Miterben.
Soll das Haus oder die Wohnung vermietet werden, weisen Günther Gültling und sein Team darauf hin, dass die Verwaltung der Immobilie und die Rolle des Vermieters mit neuen organisatorischen und finanziellen Aufgaben verbunden ist, die Zeit- und Kostenaufwendig sind. Nicht selten stellt der Verkauf der geerbten Immobilie eine gute Lösung dar. "Gerade wenn in bestimmten Regionen eine große Nachfrage nach freistehenden Immobilien besteht, bekommen Verkäufer oftmals lukrative Angebote. Gemeinsam mit unseren Kunden wägen wir ab, welcher Lösungsweg für ihre aktuelle und zukünftige Situation der richtige ist", sagt Günther Gültling.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Immobilien Neuried und Immobilienmakler Planegg finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.
GG Real Estate e. K.
Herr Günther Gültling
Talangerstr. 29
82152 Krailling bei München
Deutschland
fon ..: 089 / 13 94 73 63
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