Immobilienbewertung durch einen ortsansässigen Makler
02.04.2020
Immobilien
Der Immobiliengutachter ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie. Dies geschieht anhand von Lage und Beschaffenheit der Immobilie. Der ermittelte Wert basiert auf Schätzungen und gibt dem Auftraggeber eine Orientierung für spätere Verhandlungen. Das Engagieren eines professionellen Gutachters ist also notwendig, um einen guten Überblick über den Wert einer Immobilie und die Faktoren, aus denen er sich zusammensetzt, zu erhalten.
Wertermittlung Immobilie: Fachkenntnisse für die Bewertung
Der professionelle Immobilienmakler verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um ein Objekt fachmännisch zu bewerten und den Verkaufspreis Immobilie zu bestimmen. Er kennt die Umgebung, die Marktlage und die rechtliche Situation und kann anhand dieser die Immobilienbewertung erstellen. Entspricht eine Immobilie nicht den Vorstellungen des Interessenten, so erkennt der Immobilienmakler dies alleine anhand der Informationen, die er bei der Recherche ermittelt. Der Auftraggeber spart wertvolle Zeit und kann sich gemeinsam mit dem Makler die Objekte ansehen, die infrage kommen.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist auch für die Bank des Auftraggebers von Belang. Sie erleichtert das weitere Vorgehen, denn mit einem fundierten Dokument, dass den Wert anhand verschiedener Fakten belegt, kann zügig über eine Finanzierung der Immobilie entschieden werden.
Ein persönlicher Kontakt ist hierbei nicht zwingend notwendig. Der Immobilienmakler kann alleine anhand der Vorgaben des Interessenten geeignete Objekte recherchieren. Weitere Details lassen sich telefonisch oder per E-Mail besprechen. Ein persönlicher Kontakt ist also optional, wenngleich zu empfehlen, um die wichtigsten Details noch einmal zu besprechen.
Gerne beantwortet der Immobilienmakler (https://www.immobilienmakler-nbg.de) Rückfragen und berücksichtigt die individuellen Wünsche des Interessenten. Besonderheiten des Bewertungsobjektes liest er anhand seiner Kenntnisse heraus und bewertet sie zuverlässig. Soll ein Haus zu einem angemessenen Preis verkauft werden, ist der Makler die beste Option.
Die Bearbeitung einer Anfrage erfolgt unverbindlich und kostenlos. Bei Interesse werden die weiteren Details ausgehandelt. Anschließend erfolgt die Bewertung und die begleitenden Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie.
Wertermittlung Immobilie: Eigenrecherche kann zu Fehleinschätzungen führen
Zwar bietet sich eine Eigenrecherche in begrenztem Umfang an. Die Preise auf den gängigen Immobilienbörsen sind jedoch nicht zwingend zuverlässig. Durch verschiedene Umstände kann es zu Fehleinschätzungen kommen, die zuletzt hohe finanzielle Einbußen bedeuten können. Deshalb bietet sich der Gang zum professionellen Immobilienmakler an. Er kennt die Marktlage und andere wichtige Aspekte und kann alleine aufgrund seines Titels gut verhandeln. Die Wertermittlung der Immobilie überlassen Interessenten am besten einem Fachmann. So ist sichergestellt, dass der Immobilienwert korrekt ermittelt wird. Die individuelle und korrekte Immobilienbewertung (https://www.immobilienmakler-nbg.de/immobilien-service/immobilienbewertung.html)des Marktpreises eines Hauses oder einer Wohnung bildet die Ausgangsbasis für den erfolgreichen Verkauf. Die anschließenden Verhandlungen gestalten sich dann wesentlich einfacher und zur Zufriedenheit aller Parteien.
Unterschied zwischen Vollgutachten und Kurzgutachten
Bei der Erstellung eines Gutachtens bezüglich Verkaufspreis Immobilie unterscheidet man zwischen einem Vollgutachten und einem Kurzgutachten. Das Komplettgutachten enthält alle wichtigen Informationen, die zur Wertermittlung benötigt werden. Anhand der Informationen kann der Auftraggeber die weiteren Schritte einleiten.
Das Vollgutachten bietet sich vor allem beim Verkauf individuell gestalteter Immobilien an. Auch gewerbliche und gemischt-genutzte Objekte bedürfen zumeist einer vollständigen Bewertung. Es ist gerichtstauglich und wird sowohl von Banken als auch von Behörden anerkannt.
Das Kurzgutachten ist eine kompakte Variante, die alle wertbestimmenden Faktoren enthält, allerdings ohne weitere Details, die für den Auftraggeber möglicherweise von Belang sein können.
Kurzgutachten eignen sich zur allgemeinen Einschätzung des Marktpreises. Sie geben zwar keine abschließende Auskunft über den möglichen Verkaufswert, bieten jedoch bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen, die meist ohne große Besonderheiten sind, eine zuverlässige Einschätzung. Ein Kurzgutachten ist allerdings nicht gerichtstauglich und beinhaltet nur die wesentlichen Auffälligkeiten einer Immobilie. Objektunkundige können das Kurzgutachten meist nicht als Orientierung nutzen. Am besten nehmen Interessenten Kontakt mit dem Immobilienbewerter auf und besprechen, welche Variante sinnvoller ist.
https://www.immobilienmakler-nbg.de/
Immobilienmakler Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart
Königstorgraben 11 90402 Nürnebrg
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