Neue Trinkwasserverordnung macht Hausverwaltern zusätzliche Arbeit
28.10.2011
Immobilien
Die neue Trinkwasserverordnung, die zum 1.11.2011 in Kraft tritt, bringt neue zusätzliche Arbeit für Hausverwalter mit sich. Darauf weist Andreas Schmeh, Beratungsleiter von PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH aus Karlsruhe hin. " Die neue Trinkwasserverordnung bringt Melde-, Prüf- und Anzeigepflichten für Hausverwalter mit, die Objekte bettreuen, in denen zentrale Boiler die Warmwasseraufbereitung übernehmen. Sinn der neuen, verschärften Trinkwasserverordnung ist die Verhinderung von Krankheiten und gleichzeitige Überprüfung der Trinkwasserqualität.
Dabei muss nun durch ein Fachunternehmen an verschiedenen Stellen eines Hauses jährlich Wasser gezwapft und dann im Labor untersucht werden. Die Bewohner des Hauses sind zum Beispiel durch Aushang über die Untersuchungsergebnisse zu informieren. Werden Auffälligkeiten festgestellt, ist der Hausverwalter dafür verantwortlich, dass dies umgehend beim Gesundheitsamt gemeldet wird. "Hier kommen neue zusätzliche Aufgaben auf die Hausverwaltungen zu" weiß Andreas Schmeh. Da noch viele Unsicherheiten rund um das Thema bestehen, hat das Fachexperten-Team für die erfolgreiche ganzheitliche Beratung von Hausverwaltern eine Informationsschrift auf der eigenen Homepage zu diesem Thema zur Verfügung gestellt.
Dieser pdf-Download kann ab sofort unter der Adresse http://www.piwi-ka.de/index.cfm?fuseaction=was-leisten-wir &rubrik=organisationsberatung abgerufen werden. In diesem Faktenpapier wird alles Wissenswerte für die Hausverwalter zusammengetragen und aufgelistet. "So können wir mithelfen, bestehende Unsicherheiten zu beseitigen" berichtet Schmeh.
Andreas Schmeh PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH Trinkwasserverordnung Hausverwalter Hausverwaltung
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PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH
Haid-und-Neu-Straße 7 76131 Karlsruhe
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