Pressemitteilung von René Reuschenbach

Welchen Preis können Eigentümer für ihre Wohnungen ansetzen?


Immobilien

Eigentümer, die ihre Wohnung veräußern wollen, sollten bei der Verkaufspreisfestlegung mehrere Faktoren berücksichtigen. Denn nur so werden sie am Ende schnell einen Käufer finden und einen angemessenen Verkaufserlös erzielen. Davon ist Rene Reuschenbach überzeugt, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH.

"Je realistischer der Verkaufspreis festgelegt worden ist, desto schneller und zu einem angemesseneren Preis kann man verkaufen", weiß Rene Reuschenbach aus Erfahrung. Denn Kaufinteressenten informieren sich Monate vor dem Immobilienkauf darüber, was sie für eine entsprechende Wohnung zahlen müssen und schauen sich anderweitig um, sollte der Preis zu hoch angesetzt sein. Deswegen sollten Eigentümer genau über den Wert ihrer Immobilie Bescheid wissen. Doch bei der Verkaufspreisfestlegung müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die erzielten Preise für vergleichbare Wohnungen in der Nähe, der Zustand der Immobilie sowie die Lage.

Bei der Lage wird noch einmal zwischen Makro- und Mikrolage unterschieden. Dabei betrachten die Makler das weitere bzw. das nähere Umfeld. "Bei der Betrachtung der Makrolage nehmen wir beispielsweise die Infrastruktur und die Verkehrsanbindung genauer unter die Lupe", erklärt Rene Reuschenbach, "bei der Mikrolage hingegen prüfen wir unter anderem die Nachbarschaft und den Zustand der Straßen vor Ort".

Anhand von Daten der Gutachterausschüsse prüfen die erfahrenen Makler der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH außerdem, welche Kaufpreise in der Vergangenheit für vergleichbare Wohnungen in der Region Köln/Bonn, insbesondere im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis erzielt worden sind. Interessierte Eigentümer können diese Preise übrigens nicht nur von den Maklern erfahren, sondern auch im jährlichen, von der WAV herausgegebenen Immobilienmarktbericht einsehen.

"Natürlich kann man sich aber nicht allein an diesen Werten orientieren", weiß der WAV-Geschäftsführer, "um einen angemessenen Verkaufspreis für eine Wohnung festzulegen, muss auch noch deren Zustand geprüft und individuelle Ausstattungsmerkmale müssen berücksichtigt werden". Eine sanierte Wohnung mit einer hochwertigen Ausstattung und einer neuen Einbauküche kann so zum Beispiel zu einem höheren Preis veräußert werden als eine gleichgroße Immobilie mit einfacher Ausstattung und ohne Einbauküche. "Deshalb können von außen ähnlich wirkende Immobilien in der Nachbarschaft einen sehr unterschiedlichen Wert haben", weiß Rene Reuschenbach.

Damit Eigentümer nicht mit falschen Erwartungen an den Markt gehen, bieten er und seine Mitarbeiter ihnen eine professionelle Wertermittlung an, bei der die genannten sowie noch zahlreiche weitere Kriterien berücksichtigt werden. Nach der Wertermittlung übernehmen die WAV-Makler, die an den Standorten Bornheim, Brühl und Wesseling vertreten sind, gerne den gesamten Verkaufsprozess für die Eigentümer. Dabei fertigen sie zum Beispiel aussagekräftige Exposes, tolle Objektfotos sowie verständliche Grundrisse an, um die Immobilie noch schneller und zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

Mehr Informationen zum Thema sowie Wissenswertes zu Makler Bornheim (https://www.wav-immo.de/), Immobilienmakler Bornheim (https://www.wav-immo.de/), Makler Brühl (https://www.wav-immo.de/informationen-makler/makler-bruehl/) und mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/
Verkaufspreisfestlegung Immobilienwertermittlung Wohnungswertermittlung Immobilien Wohnung

https://www.wav-immo.de/
WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD
Am Zidderwald 3 53332 Bornheim

Pressekontakt
https://www.wavepoint.de/
wavepoint GmbH & Co. KG
Josefstraße 10 51377 Leverkusen


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