Grundsteuer Ermittlung nach neuem Recht
06.01.2022 / ID: 373105
Immobilien

Was müssen Eigentümer nun beachten?
- Am 01.01.2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten.
- Hierfür muss jeder Eigentümer eines Grundstücks eine besondere Erklärung abgeben.
- Bei Eigentumswohnungen ist jeder Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter.
- Anzugeben sind die Werte zum 01.01.2022. Ein Beleg muss ohne Aufforderung nicht hinterlegt werden.
Die Erklärung ist voraussichtlich erst ab dem 01.07.2022 abzugeben, da die Formulare noch nicht zur Verfügung stehen. Die Steuererklärung kann einfach elektronisch oder auch mit Papierformularen an die zuständigen Finanzämter übermittelt werden. Der späteste Einreichungstermin wird der 31. Oktober 2022 sein. Je nach Bundesland kann es auch Abweichungen geben.
Bereiten Sie sich als Eigentümer jetzt vor, rät der Immobilienexperte Günther Gültling. Gerne helfen wir bei allen Fragen rund um Immobilien.
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GG Real Estate e.K.
Herr Günther Gültling
Talangerstr. 29
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