Landgraf Immobilien: Wie koennen wir morgen Heizen?
08.08.2023
Immobilien
Der Klimawandel ist schon lang im Gange, aber erst die schrecklichen Ereignisse in der Ukraine und die damit verbundenen Energiepreissteigerungen scheinen nachhaltig Bewegung in den Köpfen der Bevölkerung ausgelöst zu haben. Die Reduzierung der Emission von Treibhausgasen durch die Verbrennung fossiler Energieträger soll deutlich reduziert werden.
Wir merken dies in unserer täglichen Arbeit, die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen mit schlechten Energieefizienzkennwerten ist regelrecht eingebrochen. Erst kürzlich wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024, dem kommenden Jahr, nicht mehr erlaubt sein soll. Ganz korrekt sollen aber nur noch Anlagen verbaut werden, die mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Und (zunächst) auch noch bei Wohngebäuden. Der Aufschrei ist groß, die Idee allerdings nicht neu, diese konnte man bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung finden. Wir schauen uns das einmal an.
Die angedachten Maßnahmen
Ein von der Kreissparkasse Reutlingen organisierter Vortrag zum Thema brachte Licht ins Dunkle, oder passender: Wärme ins Haus. Herr Prof. Dr. Bernd Thomas von der Hochschule Reutlingen referierte aufschlussreich über das angedachte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile als Referentenentwurf vorliegt. Im Wesentlichen sollen künftig bei einem Austausch von Wärmeerzeugung folgende Möglichkeiten bestehen:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Einbau einer elektrischen Wärmepumpe mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser
- Einbau einer Stromdirektheizung
- Einbau einer Biomasseheizung (Pellets) oder Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung mit grünem Wasserstoff
- Einbau einer Hybridheizung, also eine Kombination einer Wärmepumpe mit Öl- oder Gasheizung
Die letzten beiden Varianten sollen allerdings nicht bei Neubauten möglich sein. Zu beachten gilt auch, dass all diese Maßnahmen für den Einbau einer neuen Heizung gelten. Bestehende Anlagen können bis zu 30 Jahre betrieben und im Bedarfsfall repariert werden. Außerdem sollen Härtefallregelungen und Übergangslösungen den Umgang erleichtern.
Wärmepumpen als Lösung
Favorisiert werden seitens der Bundesregierung im Bereich von Einfamilienhäusern und kleineren Wohneinheiten Wärmepumpen mit einem gleichzeitigen Ausbau der regenerativen Stromerzeugung, also Windkraft und Photovoltaik. Im Jahr 2024 sollen 500.000 Wärmepumpen nach dem Willen des Wirtschaftsministers verbaut werden. Unterstützend ist geplant, umfangreiche Fördermaßnahmen das Maßnahmepaket begleiten zu lassen. Diese sollen einkommensabhängig sein. Das Gesetz wird voraussichtlich im Sommer verabschiedet. Welche Änderungen sich bis dahin noch ergeben, darüber berichte ich dann.
Und nun meine 5 Tipps wie es bei Ihnen auch in Zukunft warm bleibt
1.Kümmern Sie sich frühzeitig mit einem Fachmann um die Zukunft Ihres Heizsystems
2.Prüfen Sie sämtliche Fördermaßnahmen und holen Sie sich auch hier Hilfe
3.Fördermittel müssen i.d.R. vor der Beauftragung einer Maßnahme beantragt werden
4.Ziehen Sie ggf. flankierende Maßnahmen in Betracht, z.B. Dämmung, Austausch von Fenstern, Photovoltaikanlagen
5.Verfallen Sie nicht in Aktionismus, noch ist das Gesetz nicht verabschiedet
Wenn Sie noch unsicher sind, wie es in Zukunft warm bleibt - sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de
Wenn Sie jemanden kennen, der sich schon Gedanken über seine Wärmeversorgung macht, so senden Sie ihm diesen Artikel doch einfach zu. Gerne unterstütze ich und biete eine Hilfestellung an.
Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf
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Christoph Landgraf Immobilien e.K.
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72764 Reutlingen
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