Hohe Steuerbelastungen für Immobilieneigentümer, aber auch großes Einsparpotenzial
20.08.2024 / ID: 416664
Immobilien
Der Traum von den eigenen vier Wänden - sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus - ist für viele Menschen ein Symbol für Sicherheit und finanzielle Stabilität. Doch Immobilienbesitz bringt auch erhebliche Kosten mit sich, insbesondere in Form von Steuern. Der Staat erhebt seinen Anteil sowohl beim Kauf, als auch bei der Instandhaltung und dem Verkauf einer Immobilie.Trotz der oftmals ärgerlichen Steuerlast gibt es jedoch auch zahlreiche Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren. Immobilienbesitzer können durch geschickte Steueroptimierung erhebliche Einsparungen erzielen. Nachfolgend werden die wichtigsten Steuerstrategien für Immobilienbesitzer beleuchtet.
Optimierungspotenzial bei der Grunderwerbsteuer
Ein erheblicher Hebel zur Steueroptimierung liegt in der Grunderwerbsteuer. Diese fällt beim Immobilienkauf an und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Kapitalanleger, die primär auf Rendite aus sind, können durch eine gezielte Standortwahl in Bundesländern mit niedrigeren Steuersätzen erhebliche Kosten sparen. In Bayern und Sachsen beispielsweise beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %, während sie in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und anderen Bundesländern bei 6,5 % liegt. Für private Immobilienkäufer spielen oft emotionale Faktoren eine größere Rolle, doch auch sie können von einem niedrigen Steuersatz profitieren.
Steuerersparnis durch Trennung von Grundstück und Bauwerk
Bei Neubauprojekten kann die Trennung der Anschaffungskosten für Grundstück und Gebäude die Grunderwerbsteuer erheblich senken. Hierbei fällt die Steuer möglicherweise nur auf den Grundstückspreis an, was die Steuerlast deutlich reduziert. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Grundstückskauf und Hausbau jedoch in separaten Verträgen festgehalten werden, und zwischen den Vertragsabschlüssen sollte ein gewisser zeitlicher Abstand liegen.
Bewegliche Ausstattungsmerkmale separat ausweisen
Grunderwerbsteuer wird nur auf den unbeweglichen Teil einer Immobilie erhoben - also auf Grundstück und Gebäude. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Möbel können im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, um sie von der Steuer auszunehmen. Dies kann besonders bei Bestandsimmobilien zu nennenswerten Einsparungen führen.
Steuern sparen als Vermieter
Während das Steuersparpotenzial bei selbst genutzten Immobilien begrenzt ist, haben Vermieter viele Möglichkeiten, Kosten steuerlich abzusetzen. Dazu gehören die Abschreibung der Anschaffungskosten, die Absetzung von Werbungskosten wie Maklergebühren, Darlehenszinsen und Instandhaltungskosten. Auch die Restnutzungsdauer der Immobilie kann durch ein Gutachten angepasst werden, um höhere Abschreibungen und damit Steuerersparnisse zu erzielen.
Grunderwerbsteuer vermeiden bei Übertragungen innerhalb der Familie
Beim Verkauf oder der Übertragung einer Immobilie innerhalb der Familie (in gerader Verwandtschaftslinie) entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig. Dies gilt auch für adoptierte Kinder und Schwiegerkinder, was erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen kann.
Fazit: Steuerstrategien effektiv nutzen
Die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer mag hoch sein, aber die Möglichkeiten zur Steueroptimierung sind ebenso groß. Besonders für Vermieter, die ihre Immobilien zur Einkünfteerzielung nutzen, bieten sich zahlreiche legale Wege, um die Steuerlast zu reduzieren und die Rendite zu maximieren. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt und geschickt anwendet, kann erheblich profitieren.
(Bildquelle: iStock-1321142166)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
16.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
Steuerrechtliche Einordnung NFT-Handel durch Finanzgericht - Was Händler jetzt wissen müssen
09.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
Wachstums- & Nachfolgeplanung: Weichen für die Zukunft stellen
03.12.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Fazit und Ausblick - Was die Krypto-Besteuerung 2025 und danach bringt (Teil 4 von 4)
Fazit und Ausblick - Was die Krypto-Besteuerung 2025 und danach bringt (Teil 4 von 4)
25.11.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Die Dokumentationspflicht - Die größte Herausforderung für Krypto-Anleger
Die Dokumentationspflicht - Die größte Herausforderung für Krypto-Anleger
18.11.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Staking, Lending & Co. - So besteuert der Fiskus Ihre Krypto-Erträge
Staking, Lending & Co. - So besteuert der Fiskus Ihre Krypto-Erträge
Weitere Artikel in dieser Kategorie
06.01.2026 | Herrmann Immobilien GbR
Herrmann Immobilien Koblenz bestätigt Qualitätsanspruch durch erneute Auszeichnung
Herrmann Immobilien Koblenz bestätigt Qualitätsanspruch durch erneute Auszeichnung
06.01.2026 | Krag Immobilien GmbH
Krag Immobilien GmbH - Ihr Immobilienmakler in Marburg und Umgebung
Krag Immobilien GmbH - Ihr Immobilienmakler in Marburg und Umgebung
06.01.2026 | WHG Immobilien
Unverbindliche Beratung schafft Klarheit für Immobilieneigentümer
Unverbindliche Beratung schafft Klarheit für Immobilieneigentümer
06.01.2026 | Jurende Immobilien GmbH
Die Lage als entscheidender Wertfaktor beim Immobilienverkauf
Die Lage als entscheidender Wertfaktor beim Immobilienverkauf
06.01.2026 | EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Dekarbonisierung wirkt wertrelevant: EPBD-Reform und GEG machen Sanierungsfahrpläne zur Bewertungsgrundlage
Dekarbonisierung wirkt wertrelevant: EPBD-Reform und GEG machen Sanierungsfahrpläne zur Bewertungsgrundlage

