Pressemitteilung von Frag einen WEG-Verwalter

Frag einen WEG-Verwalter für Weiterbildungspflicht


31.10.2025 / ID: 434763
Immobilien

Frag einen WEG-Verwalter für WeiterbildungspflichtDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und -verwalterinnen abzuschaffen. Dadurch sollen Gewerbeämter entlastet und Bürokratie abgebaut werden. Verbände der Immobilienbranche und Verbraucherschutzverbände lehnen dieses Vorhaben überwiegend ab.

Die Pflicht zur Weiterbildung wurde erst im Jahr 2018 eingeführt und könnte jetzt bereits wieder abgeschafft werden. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant diese Verpflichtung ersatzlos zu streichen. Momentan umfasst sie einen Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Kalenderjahren. Schon damals ein Kompromiss, da sich nicht auf einen Sachkundenachweis für den Berufszugang geeinigt werden konnte.

"Natürlich wünschen auch wir uns eine starke Entbürokratisierung in Deutschland und begrüßen grundsätzliche Aktivitäten in diesem Zusammenhang", sagt Dirk Schubert von frag einen WEG-Verwalter . "Aber wir verstehen auch, dass der überwiegende Teil der Branchenvertreter diesen Gesetzentwurf z. T. entschieden ablehnt und dabei stark kritisiert. Während betriebswirtschaftliche, juristische und technische Anforderungen weiter steigen, sinken gleichzeitig die Anforderungen an den Berufszugang. Das ist schwer nachvollziehbar", so Schubert abschließend.

"Die Nutzer unseres Portals sollte es nicht irritieren, denn bei uns werden ausschließlich sachkundige WEG-Verwaltungen gelistet, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus qualifiziert sind", so der Gründer des Online-Portals für die WEG-Verwaltung. Weiter führt er an: "Es wäre ein unglückliches Signal für eine Branche, die treuhänderisch immense Beträge verwaltet und die Verantwortung für einen Immobilienbestand in Billionenhöhe trägt. Frag einen WEG-Verwalter hat schon immer auf sachkundige WEG-Verwaltungen gesetzt und daher sind wir für den Erhalt der Weiterbildungspflicht."

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

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