Frag einen WEG-Verwalter für Weiterbildungspflicht
31.10.2025 / ID: 434763
Immobilien
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und -verwalterinnen abzuschaffen. Dadurch sollen Gewerbeämter entlastet und Bürokratie abgebaut werden. Verbände der Immobilienbranche und Verbraucherschutzverbände lehnen dieses Vorhaben überwiegend ab.Die Pflicht zur Weiterbildung wurde erst im Jahr 2018 eingeführt und könnte jetzt bereits wieder abgeschafft werden. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant diese Verpflichtung ersatzlos zu streichen. Momentan umfasst sie einen Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Kalenderjahren. Schon damals ein Kompromiss, da sich nicht auf einen Sachkundenachweis für den Berufszugang geeinigt werden konnte.
"Natürlich wünschen auch wir uns eine starke Entbürokratisierung in Deutschland und begrüßen grundsätzliche Aktivitäten in diesem Zusammenhang", sagt Dirk Schubert von frag einen WEG-Verwalter . "Aber wir verstehen auch, dass der überwiegende Teil der Branchenvertreter diesen Gesetzentwurf z. T. entschieden ablehnt und dabei stark kritisiert. Während betriebswirtschaftliche, juristische und technische Anforderungen weiter steigen, sinken gleichzeitig die Anforderungen an den Berufszugang. Das ist schwer nachvollziehbar", so Schubert abschließend.
"Die Nutzer unseres Portals sollte es nicht irritieren, denn bei uns werden ausschließlich sachkundige WEG-Verwaltungen gelistet, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus qualifiziert sind", so der Gründer des Online-Portals für die WEG-Verwaltung. Weiter führt er an: "Es wäre ein unglückliches Signal für eine Branche, die treuhänderisch immense Beträge verwaltet und die Verantwortung für einen Immobilienbestand in Billionenhöhe trägt. Frag einen WEG-Verwalter hat schon immer auf sachkundige WEG-Verwaltungen gesetzt und daher sind wir für den Erhalt der Weiterbildungspflicht."
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Frag einen WEG-Verwalter
Kohlbahn 4c
58455 Witten
Deutschland
01772453142
https://www.frag-einen-weg-verwalter.de
Pressekontakt:
Frag einen WEG-Verwalter
Witten
Kohlbahn 4c
01772453142
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Frag einen WEG-Verwalter
27.02.2026 | Frag einen WEG-Verwalter
Frag einen WEG-Verwalter erhält weitere Auszeichnung
Frag einen WEG-Verwalter erhält weitere Auszeichnung
18.07.2025 | Frag einen WEG-Verwalter
WEG-Verwaltung: Branche vor tiefgreifenden Änderungen
WEG-Verwaltung: Branche vor tiefgreifenden Änderungen
15.07.2025 | Frag einen WEG-Verwalter
Nachfrage nach sachkundiger WEG-Verwaltung steigt weiter
Nachfrage nach sachkundiger WEG-Verwaltung steigt weiter
02.06.2025 | Frag einen WEG-Verwalter
Frag einen WEG-Verwalter ist "Unternehmen der Zukunft"
Frag einen WEG-Verwalter ist "Unternehmen der Zukunft"
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2026 | Luis Hermann Immobilien
Immobilienmakler Maxhütte - Luis Hermann Immobilien mit regionaler Expertise
Immobilienmakler Maxhütte - Luis Hermann Immobilien mit regionaler Expertise
26.06.2026 | L2 Immobiliengruppe
L2 Immobiliengruppe - Immobilienmakler Coswig steht für Kompetenz und regionale Marktkenntnis
L2 Immobiliengruppe - Immobilienmakler Coswig steht für Kompetenz und regionale Marktkenntnis
26.06.2026 | Italica e. K.
Italienische Landsitze: Romantik vs. Realität beim Kauf
Italienische Landsitze: Romantik vs. Realität beim Kauf
26.06.2026 | RE/MAX Plus - Berikon
Immobilienverkauf im Alter: Warum viele Eigentümer den richtigen Zeitpunkt verpassen
Immobilienverkauf im Alter: Warum viele Eigentümer den richtigen Zeitpunkt verpassen
25.06.2026 | Planon GmbH
Planon erneut vollumfänglich nach GEFMA 444 und für beide Kataloge nach GEFMA 445 rezertifiziert
Planon erneut vollumfänglich nach GEFMA 444 und für beide Kataloge nach GEFMA 445 rezertifiziert

