Fernablesepflicht ab 2027: EAD Hammer erklärt, was Vermieter jetzt tun müssen
27.10.2026 / ID: 447754
Immobilien
Am 31. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist der Heizkostenverordnung: Bereits vorhandene, nicht fernablesbare Ausstattungen müssen bis dahin nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nicht fernablesbare Geräte nicht mehr für die Verbrauchsabrechnung genutzt werden. Wo fernablesbare Ausstattung bereits installiert ist, müssen Vermieter ihre Mieter schon seit dem 1. Januar 2022 monatlich über den Verbrauch informieren (unterjährige Verbrauchsinformation, uVI). Der Messdienstleister EAD Hammer rät, jetzt zu handeln: Umrüstung und Terminplanung brauchen Vorlauf.Rechtsgrundlage ist § 5 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), mit der die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt wurde. Die Hermann Hammer GmbH Energieabrechnungsdienst (EAD Hammer) beobachtet, dass viele Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen die Frist zwar kennen, den nötigen Vorlauf für Umrüstung und Informationspflichten aber unterschätzen.
Die uVI (§ 6a HeizkostenV) ist keine neue Pflicht ab 2027: Sie gilt bereits überall dort, wo fernablesbare Ausstattung installiert ist. Mit der Fernablesepflicht erfasst sie ab 2027 alle betroffenen Gebäude. Mieterinnen und Mieter erhalten monatlich Informationen zu ihrem Heiz- und Warmwasserverbrauch, inklusive Vergleich zum Vormonat und Vorjahr. Das schafft Transparenz und hilft, Energie zu sparen.
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Kürzungen der Heizkostenabrechnung nach § 12 HeizkostenV rechnen: Mieter haben ein Kürzungsrecht von 3 Prozent, wenn keine fernablesbaren Geräte installiert sind und ebenfalls von 3 Prozent, wenn ihnen die uVI nicht oder nicht vollständig mitgeteilt wird. Hinzu kommen angesichts der bundesweit hohen Nachfrage mögliche Wartezeiten bei Installationsterminen, wenn viele Eigentümer erst kurz vor der Frist handeln.
"Viele Hausverwaltungen und Eigentümer wissen, dass die Frist kommt, unterschätzen aber, wie viel Vorlauf die Umsetzung braucht", erklärt Steve Wolf, Geschäftsführer der Hermann Hammer GmbH. "Wer jetzt plant, statt erst im Dezember zu reagieren, sichert sich einen Installationstermin, bevor es eng wird."
So gehen Vermieter jetzt vor
1. Bestand prüfen: Welche Heizkostenverteiler und Zähler sind noch nicht fernablesbar?
2. Umrüstung planen: Installationstermine mit dem Messdienstleister rechtzeitig sichern.
3. uVI sicherstellen: Wie erhalten die Mieter ihre monatliche Information (Portal, App, E-Mail oder Brief)?
Als regionaler Partner in Franken unterstützt EAD Hammer bei Bestandsaufnahme, Umrüstung und fernablesbarer Verbrauchserfassung. Kontakt für einen Bestandscheck: 0951 968399-0 oder info@ead-hammer.de .
Auf einen Blick
- Frist: Nicht fernablesbare Ausstattung muss bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden; ab 1. Januar 2027 dürfen solche Geräte nicht mehr für die Verbrauchsabrechnung genutzt werden
- Betroffen: Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Versorgung
- Pflicht für Mieterinformation: monatliche Verbrauchsinformation (uVI) für Heizung und Warmwasser
- Risiko: Kürzungsrecht der Mieter von 3 Prozent bei fehlender Fernablesbarkeit sowie ebenfalls 3 Prozent bei nicht oder nicht vollständig mitgeteilter uVI
- Chance: mehr Verbrauchstransparenz hilft Mietern und Eigentümern, Energie zu sparen
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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