Pressemitteilung von Börner Ihr Hausmakler GmbH

Immobilie geerbt: Keine Erbschaftssteuer, aber Grunderwerbsteuer - so wird sie berechnet


30.10.2026 / ID: 447919
Immobilien

Immobilie geerbt: Keine Erbschaftssteuer, aber Grunderwerbsteuer - so wird sie berechnetWien, 30. Oktober 2026 - Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Österreich seit 1. August 2008 abgeschafft. Erben eine Tochter oder ein Neffe eine Immobilie, fällt dennoch Grunderwerbsteuer an. Bei Erbschaften und Schenkungen gilt ein Stufentarif, berechnet auf den sogenannten Grundstückswert - unabhängig davon, ob die Erben zur Familie gehören.


Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Erbschaft?


Der Stufentarif beträgt 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro des Grundstückswerts, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für den darüber liegenden Teil. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel bei einem Grundstückswert von 450.000 Euro: 1.250 Euro für die erste Stufe, 3.000 Euro für die zweite und 1.750 Euro für die dritte - insgesamt 6.000 Euro.


Wie wird der Grundstückswert ermittelt?


Die Grundstückswertverordnung lässt drei Wege zu: das Pauschalwertmodell, einen geeigneten Immobilienpreisspiegel oder ein Gutachten eines Sachverständigen. Liegt der tatsächliche Wert deutlich unter dem pauschalen Ergebnis, kann ein Gutachten die Steuerlast senken.


Was kommt neben der Steuer noch dazu?


Für die Eintragung ins Grundbuch fällt eine Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent an. Im Familienkreis gilt dafür eine begünstigte Bemessungsgrundlage. Wichtig für Familien: Erwerbe von derselben Person innerhalb von fünf Jahren werden für den Stufentarif zusammengerechnet. Wer also kurz vor dem Erbfall bereits eine Wohnung geschenkt bekommen hat, rutscht schneller in die höheren Stufen.


"Die meisten Erben sind überrascht, dass überhaupt Steuer anfällt, obwohl es keine Erbschaftssteuer gibt", sagt Mag. Thilo Börner, seit 1999 Immobilienmakler in Wien mit Schwerpunkt auf Verkäufen aus Erbschaften. "Entscheidend ist der Wert, der der Berechnung zugrunde liegt. Eine fundierte Bewertung hilft dabei doppelt: für die Steuer und für die Frage, ob die Immobilie behalten oder verkauft werden soll."


Was gilt, wenn die geerbte Immobilie später verkauft wird?


Beim Verkauf einer geerbten Immobilie zählt für die Immobilienertragsteuer grundsätzlich der Anschaffungszeitpunkt des Verstorbenen. Hat dieser die Immobilie vor dem 1. April 2002 erworben, gilt sie auch für die Erben als Altvermögen. Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte den Wert deshalb früh mit einer unabhängigen Immobilienbewertung dokumentieren lassen.


Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
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Herr Thilo Börner
Adalbert Stifterstr. 21/2/39
1200 Wien
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email : t@boerner.at

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