Energieausweiserstellung durch Bene Immobilien Management
04.02.2012
Immobilien
Nach jahrelangen Diskussionen um zahlreiche Einzelheiten des Energieausweises für Bestandsgebäude hat das Bundeskabinett am 27.6.2007 den Energieausweis mit den vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen für Hauseigentümer verabschiedet. Damit konnte die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV; s. Energieeinsparverordnung") am 1.10.2007 in Kraft treten.
Für Neubauten ist die Erstellung eines Energieausweises bereits seit Inkrafttreten der EnEV am 1.2.2002 vorgeschrieben.
Für den Gebäudebestand ergibt sich eine entsprechende Verpflichtung der Haus- und Wohnungseigentümer nunmehr aus der Neufassung der Energieeinsparverordnung. Danach ist ein Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung bzw. Verpachtung eines Gebäudes bzw. einer Wohnung erforderlich. Ist beides nicht der Fall und werden auch keine Mittel aus staatlichen Förderprogrammen für energetische Sanierungen in Anspruch genommen, muss auch kein Energieausweis erstellt werden.
Die Energieeinsparverordnung unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
In dem - relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden - Verbrauchsausweis wird lediglich der tatsächliche Heizenergieverbrauch des Gebäudes in den letzten 3 Jahren dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen der Energielieferanten wird der - von witterungs- und nutzungsbedingten Schwankungen bereinigte - Heizenergieverbrauch pro qm Fläche ermittelt und (in kWh-Stunden) in den Verbrauchsausweis aufgenommen.
Bei dem - wesentlich aufwändigeren und entsprechend teureren - Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes errechnet. Dazu muss der energetische Zustand des Gebäudes festgestellt werden, insbesondere die Wärmedämmwerte der Bauteile (u.a. Außenwände, Fenster, Keller- und Speicherdecken) sowie die energetische Qualität der Heizungsanlage. Aus diesen Faktoren wird dann der theoretische Heizenergiebedarf des Gebäudes errechnet.
Die Ausweise enthalten auf vier Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, den "Vergleichsbalken" (Energielabel) sowie Vergleichswerte und gegebenenfalls Modernisierungsempfehlungen.
Der Aussteller kann die benötigten Gebäudedaten vor Ort selbst erheben oder sich diese vom Eigentümer übermitteln lassen (§ 17 Abs. 5 EnEV).
Bene Immobilien Management berät Sie individuell und stellt den richtigen, rechtsgültigen Ausweis für Sie aus.
Ein 10 Minuten Vor-Ort-Termin und ein Fragebogen für den Eigentümer: Alles weitere übernimmt Bene Immobilien für den Eigentümer.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gem. § 8 EnEG bestraft werden, respektive könnten Bußgelder im Einzelfall in einer Höhe bis EUR 15.000,00 anfallen. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit ist auch eine Mehrfachbestrafung möglich.
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Bene Immobilien Management
Am Hochfeld 10 65719 Hofheim
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