Fassadensanierung bei denkmalgeschützten Immobilien
21.04.2012
Immobilien
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert, kann die Kosten hierfür steuerlich geltend machen. So gibt es bei Eigennutzung des Objekts die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 10 Jahre hinweg zu jeweils neun Prozent p. a. abzuschreiben; wird die Denkmalimmobilie vermietet, so lassen sich gar 100 Prozent der Kosten im Verlauf von zwölf Jahren absetzen.
Im besonderen Focus steht die Fassadensanierung: Hierdurch kann den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung Rechnung getragen werden, und der Energieverbrauch verringert sich. Bei der Fassadensanierung eines Denkmals geht es einerseits darum, das äußere Erscheinungsbild des historischen Objekts beizubehalten und andererseits technisch nahezu Neubaustandard zu erreichen. Für einige Gewerke wird im Vorfeld der Sanierung ein Gutachten erstellt, das die vorhandenen Mängel beschreibt und die daraus notwendigen Modernisierungsmaßnahmen ableitet.
Fenster sind dabei meist ein großes Thema. Diese müssen allerdings nicht immer komplett ausgetauscht werden. Sind die historisch wertvollen Fenster noch erhalten, so können diese auch durch einen Fachmann aufgearbeitet und durch ein schlichtes inneres Fenster ergänzt werden. Eine Vorsatzscheibe oder Sonderisolierglasscheibe ist häufig nicht teurer als die vergleichbare Erneuerung des Fensters.
Sind die Fenster nicht mehr vorhanden, so gibt es in der Regel Anhaltspunkte im Hinblick auf die Optik, an welchen sich Immobilienbesitzer beim Neukauf orientieren können. Prinzipiell lässt sich heute alles nachbauen, auch unter Berücksichtigung gängiger Normen und festgelegter Werte.
Die Sanierung von Denkmalimmobilien ist häufig ein zeitintensives Unterfangen, doch es lohnt sich. Wer seine Denkmalimmobilie auf den neuesten Stand bringt, profitiert von einer nachhaltig besseren Vermietbarkeit und kann auch höhere Mieten für sein Objekt durchsetzen. Der Wert der Immobilie steigt, was sich auch bei einem etwaigen Verkauf bezahlt macht.
Häufig können für die Sanierung eines Denkmals Zuschüsse und Fördergelder in Anspruch genommen werden. Mit dem von der KfW-Bankengruppe zum 1. April 2012 eingeführten neuen Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal wurden die Fördervoraussetzungen für die Sanierung von Denkmalimmobilien erleichtert. Zinsgünstige Kredite machen es leicht, in das Denkmalobjekt zu investieren und modernen Wohnraum hinter historischen Gemäuern zu schaffen.
Die HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG steht ihren Kunden nicht nur in der bundesweiten Vermittlung von denkmalgeschützten Immobilien zur Seite, die Angebote finden Sie unter http://www.investition-baudenkmal.de , sondern arbeitet auch mit erfahrenen Bauunternehmen zusammen. Eine Sanierung der Immobilie kann mit einem kompetenten Partner an der Hand damit professionell durchgeführt werden.
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