"Auf eigene Gefahr" häufig nutzlos: Haus- und Grundbesitzer haften trotz Warnhinweisen
05.07.2012 / ID: 68322
Immobilien
Hamburg / Wentorf, 05. Juli 2012 - Sie gehören zu Deutschland wie der Fünf-Uhr-Tee zu England: Schilder, auf denen wahlweise "Betreten verboten", "Auf eigene Gefahr" oder "Eltern haften für ihre Kinder" steht. Doch trotz dieser Allgegenwart sind sich insbesondere Haus- und Grundbesitzer häufig nicht über die tatsächlichen rechtlichen Konsequenzen im Klaren. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht schreibt nämlich vor, dass der Besitzer die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze Dritter ergreift. "Warn- und Verbotsschilder allein werden vor deutschen Gerichten in vielen Fällen als nicht ausreichend angesehen", sagt Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24 (www.tarifcheck24.com), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.
Haus- und Grundbesitzer haften auch bei missbräuchlichen Verhaltensweisen
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist der Besitzer verpflichtet, potenzielle Gefahrenquellen zu beseitigen. Kommt es infolge der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall, so muss der Besitzer für die Sach- und Personenschäden aufkommen. Bereits ein ungenügend beleuchtetes Treppenhaus, vereiste Flächen oder ungenügend gesicherte Gruben gelten vor Gericht als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Selbst bei unbefugtem Betreten kann der Besitzer in Regress genommen werden. Gleiches gilt für unbefugte und missbräuchliche Verhaltensweisen, bereits eine Teilschuld kann insbesondere bei Personenschäden hohe Schadensforderungen nach sich ziehen. "Bei der Frage des Mitverschuldens und der Grenze des missbräuchlichen Verhaltens gibt es einen gewissen Spielraum. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen beinhalten jedoch einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Forderungen abwehrt, notfalls sogar vor Gericht", sagt Versicherungsprofi Jan Schust.
Berechnung: Große Preisunterschiede bei Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen
Da trotz aller Sorgfalt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht niemals ganz ausgeschlossen werden kann, empfehlen Verbraucherschützer allen Immobilienbesitzern den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Im Schadensfall übernimmt diese die Kosten, die dem Vermieter oder Grundstücksbesitzer durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Doch Vorsicht: Wie aktuelle Beispielrechnungen (Stand: 04.07.2012) auf http://www.tarifcheck24.com/grundbesitzerhaftpflicht/vergleich/ zeigen, unterscheiden sich die angebotenen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen erheblich.
Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kostet die günstigste Versicherung im Vergleich lediglich 35,70 Euro im Jahr (Waldenburger), während die teuerste Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit 56,64 Euro zu Buche schlägt (VHV) - und das bei einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro.
"Angesichts der hohen Deckungssummen gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als preiswert. Trotzdem sollte vor Abschluss der Versicherung immer ein Versicherungsvergleich stehen, denn verschenktes Geld ist verlorenes Geld für Vermieter", so Jan Schust von TARIFCHECK24.
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