Bürgschaften zur Mietkaution zunehmend auch für Gewerbekunden interessant
16.03.2011
Immobilien
Mietkautionsbürgschaften besonders für Existenzgründer attraktiv
Vor allem Existenzgründer benötigen einige liquide Mittel, denn wenn sie den richtigen Gewerberaum gefunden haben, sollte dieser auch noch ansprechend möbliert und technisch ausgestattet werden. Während Privatkunden Mietkautionen im drei- bis vierstelligen Bereich zu leisten haben, kann das für Gewerbekunden richtig teuer werden. In bestimmten Gegenden zahlt man für eine Ladenmiete gut und gern mehrere Tausend Euro.
Mietbürgschaften sparen dem Gewerbekunden nicht nur liquide Mittel, er genießt auch gegenüber dem Vermieter einen Vertrauensvorschuss. Denn wenn eine Bank für diesen Kunden bürgt, dann muss dieser schon vertrauenswürdig sein. Selbstverständlich prüft diese vor Abschluss einer Bürgschaft den Bürgschaftsnehmer gründlicher, als dies ein Vermieter dürfte. Um bei der Einholung einer Bonitätsauskunft gut dazustehen, sollten Gewerbetreibende darauf achten, dass ihre Daten bei Creditreform oder anderen Wirtschaftsauskunfteien aktuell sind.
Die Mietkautionen werden zwischen Vermieter und gewerblichen Kunden individuell vereinbart und unterliegen keiner Grenze wie bei Privat-Mietkautionen (3 Monatsmieten). Hierbei können die Mietkautionen entsprechend in exponierten Gegenden bei bis zum Siebenfachen der Miete liegen. Für einen Existenzgründer wäre eine solche Kautionshöhe das Aus vor dem Start des Unternehmens. Auch für gestandene Unternehmer ist ein solcher Betrag nicht so einfach zu entrichten. Mit Hilfe einer Mietbürgschaft können gewerbliche Kunden Barmittel sparen und so finanziell flexibel bleiben.
Mietkautionsbürgschaften sichern den Gewerbekunden notwendige Liquidität
Gestandene Unternehmen, die sich beispielsweise vergrößern und einen neuen Firmensitz mieten wollen, haben mit der Höhe der Mietkautionen teilweise Probleme. Sie benötigen die Liquidität nicht nur für die Büro- und Geschäftsausstattung, sondern auch für die reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebes. Deshalb greifen Geschäftsführer und -inhaber mehr und mehr zu Mietkautionsbürgschaften. Das Portal mietkaution.com versteht sich dabei als Vermittler und Informationsangebot.
Durch eine Bürgschaft vermeiden gewerbliche Kunden eine Hinterlegung von Barmitteln oder die Eröffnung von Spar- oder Kautionskonten. Die Summe, welche der Geschäftsmann gegenüber dem Bürgen zahlt, ist deutlich geringer als die Kosten für die Kontoführung. Im Rahmen der Mietbürgschaft kommt der Bürge für mögliche Schäden auf, die der Unternehmer verursacht. Außerdem haftet der Bürge, falls der gewerbliche Mieter zahlungsunfähig wird, und leistet gegenüber dem Vermieter Schadenersatz. Diese Beträge müssen dann vom Unternehmer zurückgezahlt werden. Zu Tipps und Hinweisen, welche private wie gewerbliche Mieter beachten sollten, wenn sie eine Mietkautionsbürgschaft abschließen wollen, finden sich im Forum von mietkaution.com (http://www.mietkaution.com) viele interessante Beiträge.
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