Sanierung und Abschreibung einer Denkmalimmobilie
23.10.2012
Immobilien
Um wieder eine hohe Wohnqualität zu schaffen, bedarf es bei Altbauten häufig einer aufwendigen Kernsanierung. "Hierbei spielen vor allem historische Dokumente eine wichtige Rolle, da sie eine der Grundlagen für die Auflagen des Denkmalamtes bilden. Anhand dieser Dokumente kann man erst erkennen, wie einzelne Elemente des Gebäudes renoviert werden müssen.", weiß Alexander George, Geschäftsführer der Firma IMMOBASE (http://www.denkmalschutz-immobilien-sachsen.de), welcher oft mit den Denkmalämtern zu tun hat. "Das bedeutet, dass zum Beispiel Türen, die ehemals in Holzrahmen eingelassen waren, wahrscheinlich auch wieder durch Türen mit Holzrahmen ersetzt werden müssen.", so der Experte weiter. Die korrekte Wiederherstellung des Objektes wird, von der Planung bis zur Fertigstellung, vom Amt für Denkmalschutz überwacht und geprüft. Diese Richtlinien gelten allerdings nur für die Bereiche des Objektes, die laut Denkmalschutzauflagen erhalten werden müssen. Der restliche Teil des Gebäudes und die gesamte Technik kann komplett erneuert werden.
Die Kosten, die bei der Renovierung anfallen, sind stark von der Größe und dem Zustand des Objekts abhängig und sollten beim Erwerb einer Immobilie berücksichtigt werden. Allerdings lassen sich die Ausgaben für den Sanierungsaufwand auch steuerlich geltend machen. Hierbei ist es wiederum nötig, dass das Amt für Denkmalschutz die einzelnen Sanierungsarbeiten genehmigt, denn nur die zugelassenen Arbeiten können später auch steuerlich abgesetzt werden. Fallen während des Renovierungsprozesses weitere, zum Erhalt des Gebäudes notwendige, Arbeiten an, können diese natürlich ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Verwendet der Käufer die Denkmalimmobilie als Kapitalanlage (http://www.denkmalschutz-immobilien-sachsen.de/index.php/denkmal-immobilie/gruende-fuer-eine-investition) und vermietet sie an Dritte, so lassen sich die Sanierungskosten, über einen Zeitraum von zwölf Jahren, zu 100 % abschreiben. Bei Eigennutzung können die anfallenden Kosten, über einen Zeitraum von zehn Jahren, zu insgesamt 90 % geltend gemacht werden.
Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie bietet also viele Vorteile und ist eine sichere Möglichkeit Kapital anzulegen. Allerdings sollte man sich vorher in jedem Fall bei einem Spezialisten eingehend beraten lassen. Die Firma IMMOBASE (http://www.denkmalschutz-immobilien-sachsen.de) arbeitet seit vielen Jahren eng mit den zuständigen Ämtern zusammen und hat schon viele Denkmalsanierungen erfolgreich begleitet. So ist das Unternehmen in der Lage Kunden kompetent zu beraten, so dass die Sanierung eine solide Grundlage für eine rentable Investition bildet.
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