Lutz Minkners „Wort zum Sonntag“: Rechtsbruch der abgewählten Mitte-Links-Regierung wird teuer
18.12.2012
Immobilien
Im 127. Newsletter berichteten wir, dass das Oberlandesgericht der Balearen am 21. November 2012 die Balearenregierung verurteilt hat, an einen Bauträger aus Pollenca 1,6 Millionen Euro Schadenersatz zu leisten, dessen ausgewiesenes Bauland durch ein von der sozialistischen Vorgängerregierung im Jahre 2008 initiiertes Gesetz ohne Entschädigung zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt worden war.
Mit dieser Entscheidung heilt das Gericht eine Wunde, die die abgewählte Mitte-Links-Regierung gerissen hatte. Der Heilungsprozess wird teuer werden, denn Gerichts befangen ist nicht nur das Projekt aus Pollenca. Inselweit hatte die Mitte-Links-Regierung sich über geltendes Recht und die Verfassung hinweggesetzt und Projekte auf ausgewiesenem Bauland gestoppt und das Land in Natur- und Landschaftsschutzzonen umgewidmet. Der jetzige Umweltminister der Balearen schätzt die Schadenersatzansprüche von betroffenen Bauträgern auf 750 Millionen Euro, andere nennen sogar die Zahl von 1 Milliarde. Aber nicht die Vertreter der Mitte-Links-Koalition werden diesen Schaden tragen, sondern der Steuerzahler. Es macht mich wütend, wenn die Rechtsbrecher sich heute scheinheilig hinstellen oder gar protestieren und rügen, dass die jetzige konservative Regierung sich zum Sprecher der Bauwirtschaft mache, wenn sie mit den betroffenen Klägern versucht, im Vergleichswege begangenes Unrecht zu revidieren und damit den angerichteten Schaden zu mindern.
Doch – das Urteil vom 21. November 2012 lässt hoffen: Die Balearen hatten den Ruf der Rechtsunsicherheit. Zahlreiche Strafverfahren gegen Politiker und Rechtsanwälte jeder Couleur sprechen eine beredte Sprache. Ein Staatsanwalt bezeichnete sogar kürzlich die inzwischen aufgelöste Partei UM als kriminelle Vereinigung. Die Thematik ist nicht nur eine Sache der Staatsanwaltschaft. Auch Spanien muss intensiv darüber nachdenken, korrupte oder rechtsblinde Politiker persönlich in die Haftung zu nehmen. Es muss eine Kultur entstehen, die Rechtssicherheit bringt. Der Bürger muss wissen, dass seine Rechtsposition sicher ist und nicht durch Gesetze rückwirkend wieder geändert werden kann. Er muss wissen, dass eine unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vorgenommene Beeinträchtigung seiner Rechtsposition immer einher gegen wird mit einem angemessenen Entschädigungsanspruch. Er muss wissen, dass der Eigentumsschutz der Verfassung nicht nur eine leere Worthülse ist. Also: Das Urteil vom 21. November 2012 ist der erste und gewiss nicht der letzte.
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