BITMi begrüßt freien Weg für offene WLAN-Hotspots
11.05.2016 / ID: 226773
Internet & Ecommerce
Aachen/Berlin 11. Mai 2016 - Die Einigung der Regierungskoalitionen über die Abschaffung der so genannten Störerhaftung hat der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) positiv aufgenommen. Betreiber öffentlicher WLAN-Netze müssen nun nicht für die Vergehen der Nutzer haften. Diese brauchen wiederrum vorher keine Erklärung abzugeben, dass sie keine Gesetzesverstöße begehen, während sie im Netz surfen. "Ein vernetztes Deutschland braucht keine Störerhaftung" erklärte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. "Wir sind froh, dass die Regierungskoalitionen den Empfehlungen von Sachverständigen, Bürgern und Wirtschaft gefolgt sind und das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeiten wollen."
Den ursprünglichen Kabinettsbeschluss hatte der BITMi scharf kritisiert - nicht nur weil darin abschreckende Hürden für den Betrieb von WLAN geschaffen wurden, sondern weil auch für so genannte "gefahrgeneigte Dienste" eine Beweislastumkehr hergestellt wurde. Was gefahrgeneigte Dienste sind, wurde im Regierungsentwurf nicht eindeutig geregelt. "Wir hoffen, das mit der Lockerung der Regeln für Hotspotbetreiber auch die gefahrgeneigten Dienste abgeräumt werden." erklärte Grün. "Diese diskriminieren IT-Unternehmen ungerechtfertigt und könnten anonyme Internetnutzung und andere datenschutzrelevante Angebote schädigen. Wir hoffen, dass nicht nur der IT-Standort, sondern auch der Datenstandort Deutschland mit diesem Gesetz verbessert wird"
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