DSGVO 2018 - Fachanwalt erstellt abmahnsicheres Datenschutz-Gutachten für Unternehmen
06.03.2018
Internet & Ecommerce
Potsdam, 6. März 2018. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 wird Datenschutz neu definiert. Unternehmen, welche die Verordnung nicht fristgerecht oder nur unzureichend umsetzen, drohen empfindliche Sanktionen.
Der Potsdamer Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Cornelius Matutis rät Unternehmensverantwortlichen jetzt zu handeln. Auf seiner Webseite stehen Unternehmern zahlreiche Informationen zum Thema zur Verfügung. Außerdem bietet die Plattform ein kostengünstiges und rechtssicheres Datenschutz-Gutachten an.
Das Gutachten-Paket beinhaltet u.a. eine vollständige anwaltliche Prüfung der Vorgaben und Maßnahmen zur Erfüllung der DSGVO. Nach Umsetzung der Empfehlungen sind Unternehmen abmahnsicher. Bis Anfang Mai erhalten Unternehmen noch einen zusätzlichen Check im Bezug auf die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Rechtsanwalt Matutis: "Am 25. Mai beginnt eine neue, branchenübergreifende Ära im Datenschutz, von der alle Unternehmen betroffen sind. Die Unternehmen sind verpflichtet, die neue Verordnung anzuwenden. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Abmahnungen und Bußgeldverfahren auf Unternehmer zukommen."
Die neuen Anforderungen sind hoch und der Bußgeldkatalog stellt harte Strafen in Aussicht. So sind bei bestimmten Verstößen gegen die DSGVO Strafen von 4% des weltweiten Jahresumsatzes bzw. 20 Millionen Euro vorgesehen.
"Gerade für kleine- und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, von Abmahnungen und dem damit verbundenen Ärger verschont zu bleiben. Die Prüfung durch meine Kanzlei ist unkompliziert, rechtssicher und in jedem Falle kostengünstiger als die zu erwartenden Abmahnkosten.", so Rechtsanwalt Matutis weiter.
Informationen finden Sie auf:
anwalt-fuer-datenschutz.eu
DSGVO Datenschutz DSGVO 2018 Datenschutz Gutachten Abmahnsicher Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Abmahnung EU-DSGVO
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