Pressemitteilung von Stephan Duda

EuGH-Urteil zur Haftung bei Facebook-Fanpages


Internet & Ecommerce

In Bezug auf die Haftbarkeit bei Verstößen gegen den Datenschutz, auf Facebook-Fanpages, lagen das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, bereits länger im Streit. In dem entsprechenden Verfahren um die Haftbarkeit bei Fanpages hat der europäische Gerichtshof nun ein Urteil gefällt.
Anders als bisher angenommen, ist nicht nur der Konzern für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich, sondern auch den Betreibern der Seiten wird ein Teil der Haftung zugeschrieben. Daraus ergibt sich aktuell allerdings die Problematik, dass es unmöglich ist, eine Fanpage im Einklang mit dem deutschen Datenschutzrecht zu betreiben. Es müssen erst zwingend technische Änderungen vom Anbieter vorgenommen werden, damit potentielle Nutzer der Seiten bereits vorab über die Datensammlung und deren Verwendung informiert werden, bevor die eigentliche Seite aufgerufen wird und entsprechende Datensammelmechanismen angestoßen werden.

Bis jetzt ist uns noch nichts über Abmahnungen zu Ohren gekommen, die im Zusammenhang mit dieser Problematik versendet worden wären. Nichts desto trotz haben wir uns dazu entschieden, die Fanpages unserer Agentur vorerst abzustellen, bis seitens Facebook dahingehend reagiert wurde, dass die technischen Möglichkeiten gegeben werden, um die Seiten im Einklang mit dem Datenschutzrecht betreiben zu können. Werden die Gegebenheiten auf der Plattform entsprechend geändert, werden wir unsere Seiten natürlich wieder veröffentlichen.

Marketing im Internet (http://www.web2day.de/) hält heute mehr Fallstricke denn je bereit. Das thematisierte EuGH-Urteil folgt unmittelbar auf das Inkrafttreten der EU-DSGVO. Die neue Datenschutzgrundverordnung hatte bereits zahlreiche Änderungen für Webseitenbetreiber parat gehalten. Zahlreiche Unternehmen haben ihre Firmenwebseiten aber trotzdem noch nicht den neuen Gegebenheiten angepasst. UPA-Webdesign hat bereits einer Vielzahl Kunden dabei geholfen, ihre Internetpräsenzen entsprechend anzupassen. Gewerbetreibenden werden zahlreiche Leistungen rund um das Thema Onlinemarketing geboten. Zu den Services gehören beispielsweise umfangreiche Analysen, Optimierungen sowie redaktionelle Arbeiten. Bei Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten im Internet Marketing oder auch den neuen rechtlichen Gegebenheiten, steht das freundliche Team von UPA-Webdesign gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Die Informationen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollte stets ein Anwalt konsultiert werden.

Bildquelle: Creative Commons CC0
Fanpage Haftbarkeit Onlinemarketing

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