ARAG web@ktiv® für Selbstständige - Schutz für das digitale Geschäftsleben
17.06.2019
Internet & Ecommerce
- Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten Online-Schutz
- Identifizierung und Löschung rufschädigender Internet-Beiträge durch einen Dienstleister, zum Beispiel auf Bewertungsportalen
- Rechtsschutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen im Netz
- (Beratungs-) Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer standardisierten Datenschutzerklärung
Das Internet ist im geschäftlichen Alltag längst ein unverzichtbarer Aktivposten. Denn es hat
viele Arbeitsprozesse einfacher, transparenter und effizienter gemacht. Über 60 Prozent der Selbstständigen und Freiberufler sind im Netz aktiv.* Und wenn ein Betrieb online mal in Schwierigkeiten geraten sollte? Speziell für solche Fälle hat die ARAG web@ktiv für Selbstständige entwickelt - eine Versicherungslösung für das digitale Geschäftsleben. Jetzt hat das Familienunternehmen aus Düsseldorf die Leistungen seines Internet-Schutzes für Geschäftskunden erweitert. "Dadurch tragen wir dazu bei, dass Betriebe die vielfältigen Online-Möglichkeiten noch unbeschwerter nutzen können", erläutert Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Konzern Vertrieb, Produkt und Innovation der ARAG SE.
Ob der Geschäftsführer per Smartphone die Büromiete überweist oder ein Mitarbeiter Fotos auf einer Social-Media-Seite des Betriebs postet: Die Online-Tätigkeiten in einer Firma haben viele Dimensionen. Weil ein falscher Klick schnell passiert ist, schützt der ARAG web@ktiv® für Selbstständige vor den Kosten, die durch Ärger im Netz entstehen. Zum Beispiel bei Diebstahl von Daten und angeblichen Verletzungen des Datenschutzes. Oder wenn beim Software-Download angeblich gegen Urheberrecht verstoßen wurde. Das ganze Team ist mitversichert - vom Inhaber über helfende Familienangehörige bis zum Auszubildenden.
Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten Online-Schutz
Den optimierten web@ktiv für Selbstständige gibt es jetzt in drei Leistungsvarianten - ein Konzept, das sich bei vielen anderen Versicherungslösungen der ARAG bereits bestens bewährt hat. So sichert die Basisvariante einen soliden Grundschutz. Ein Plus an Sicherheit gewährleistet Komfort und wenn Sie unseren leistungsstärksten Online-Rechtsschutz wollen, wählen Sie die Premiumvariante. Damit entscheiden die Kunden selbst, wie umfassend der Online-Schutz für ihre Firmen ausfällt.
Löschung rufschädigender Internet-Beiträge durch einen Dienstleister, zum Beispiel auf Bewertungsportalen
Über sieben Prozent der Selbstständigen und Freiberufler wurden schon einmal unwahre oder sogar rufschädigende Inhalte verbreitet.* Dies kann gravierende Folgen haben: Falsche Behauptungen im Netz können nicht nur dem Ansehen einer Firma zusetzen, sondern auch deren Finanzen. Die ARAG lässt solche Inhalte von einem Dienstleister finden und löschen - sogar Beiträge, die schon fünf Jahre alt sind. Ein vom Versicherer auf Wunsch empfohlener und bezahlter Anwalt stellt Strafanzeige (Aktiver Straf-Rechtsschutz) und hilft seinen Kunden, Ansprüche auf Unterlassung künftiger Verleumdungen durchzusetzen (Unterlassungs-Rechtsschutz).
Rechtsschutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen im Netz
Die Online-Werbung soll unzulässig sein? Im Webshop sind vorgeschriebene Angaben laut eines Konkurrenten nicht ordnungsgemäß? Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist ebenso lästig wie kostspielig. Die ARAG übernimmt die Gebühren einer anwaltlichen Beratung (web@ktiv Komfort für Selbstständige). Und zahlt in der Premiumvariante zusätzlich für außergerichtliche und gerichtliche Anwaltsleistungen - zum Beispiel das Aufsetzen von Schreiben oder die Vertretung vor Gericht.
Beratungs-Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen
Mitarbeiterfotos haben einem Unternehmen online ein Gesicht gegeben - leider wurde es versäumt, die Zustimmung des Fotografen einzuholen? Bei Streitigkeiten wie dieser trägt die ARAG die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt zum Thema Urheberrecht (Beratungs-Rechtsschutz). Und kommt bei web@ktiv Komfort für Selbstständige auch für dessen außergerichtliche Leistungen auf, zum Beispiel Verhandlungen mit der Gegenseite. In der Premiumvariante sind darüber hinaus die Gebühren für die anwaltliche Vertretung vor Gericht und die Prozesskosten versichert.
Unterstützung bei der Erstellung einer standardisierten Datenschutzerklärung
Eine eigene Website ist die verbreitetste Art der Unternehmenspräsentation: Über 40 Prozent der Selbstständigen und Freiberufler sind damit im Netz präsent.* 17 Prozent sind sich jedoch nicht sicher, ob auf ihrer Homepage alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.* Gerade kleinere und mittelständische Betriebe sind oft nicht in der Lage, einen eigenen Datenschutzspezialisten einzustellen. Von einem Dienstleister der ARAG können sie ihre Homepage rechtlich prüfen lassen (WebCheck) - unter anderem hinsichtlich der Verlinkungen zu externen Seiten sowie den Namensrechten der Domain. Zudem werden die Kosten für die Erstellung einer auf den Betrieb individuell zugeschnittenen Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erstattet (web@ktiv Komfort und Premium für Selbstständige).
Ergänzend zu web@ktiv für Selbstständige empfiehlt die ARAG ihren Geschäftskunden den CyberSchutz (https://www.arag.de/versicherungen/firma-und-gewerbe/cyberschutz/) - für schnelle Hilfe bei Online-Angriffen und Schutz vor deren finanziellen Folgen.
Hier erfahren Sie mehr zum neuen ARAG web@ktiv® (https://www.arag.de/versicherungen/firma-und-gewerbe/rechtsschutz/internet-rechtsschutz/).
* Quelle: ARAG-Umfrage zum Thema Internetsicherheit aus März 2019. Durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.
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