Andasa setzt externen Datenschutzbeauftragten ein
15.02.2011
Internet & Ecommerce
Leipzig, 15. 2.2011: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) fordert schon seit langem beim Verbraucher- und Datenschutz im Netz mehr Engagement von Wirtschaft und Politik. Andasa trägt dem Rechnung und arbeitet seit Januar 2011 mit dem Institut für Angewandte Informatik e.V. der Universität Leipzig als externen Datenschutzdienstleister zusammen. Die Kooperation sichert den Usern maximale Sicherheit bei ihren Einkäufen im Netz. Im Gegenzug erhalten die Wissenschaftler und Studierenden des Hochschulinstitutes die Möglichkeit, das hochsensible Thema Datenschutz im Onlinehandel unter aktuellen Praxisbedingungen zu analysieren.
Cashback-Shopping für jedermann, einfach und sicher - unter dieser Prämisse wurde http://www.andasa.de , das mit über 2000 Partnershops größte deutsche Cashback Programm im Internet, vor drei Jahren gestartet. Von Anfang an stand das Thema Datenschutz und Transparenz der Geschäftsprozesse gegenüber Kunden und Shop-Partnern im Fokus: Es werden grundsätzlich nur die Daten gespeichert, die für die Abwicklung der Dienstleistungen notwendig sind.
Um beim Online-Einkauf Cashback zu sammeln, müssen Andasa User lediglich eine Emailadresse angeben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Erst wenn es zur Auszahlung des angesammelten Guthabens kommt, ist die Angabe einer Bankverbindung notwendig. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte zu Werbezwecken, wie sie beispielsweise vom Mitbewerber Payback im Einverständnis mit dessen Usern praktiziert wird, gehört bei Andasa.de von vorherein nicht zum Geschäftsprinzip und wird auch in Zukunft nicht angestrebt.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen um die Datensicherheit beim Onlinehandel geht das Unternehmen nun in die Offensive und hat mit dem Institut für Angewandte Informatik e.V. der Universität Leipzig einen Kooperationsvertrag als externen Datenschutzdienstleister abgeschlossen.
Gemeinsame Grundlage der Zusammenarbeit ist der sowohl im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch im Telemediengesetz (TMG) geltende enge Zweckbindungsgrundsatz, der besagt, alles was nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Einwilligung des Kunden erlaubt ist, ist verboten.
"Um das Vertrauen unserer User und Shop-Partner angesichts der sich rasant entwickelnden technischen Möglichkeiten jederzeit zu gewährleisten, scheint uns diese Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sicherheitsexperten von enormer Wichtigkeit", erklärt Andasa Geschäftsführerin Kerstin Schilling. "Wir stellen dafür mit unseren über 2.000 Partnershops den deutschlandweit größten Forschungskosmos zur Verfügung."
Der Leiter des Instituts für Angewandte Informatik (infAI) Roland Fassauer sieht darin "einen großen Vorteil, um die praxisorientierte Ausbildung unserer Studierenden auf bestmöglichen Niveau gewährleisten zu können." Für eine Erweiterung des bislang bilateral ausgelegten Kooperationsvertrages auf weitere Partner aus dem Bereich des praktischen Onlinehandels und der Wissenschaft erklärt man sich ausdrücklich offen. Erste Ergebnisse der Zusammenarbeit sollen im Rahmen der 5. Internationalen Netzwerkkonferenz "Insight E-Commerce" Mitte November 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
http://www.andasa.de
http://www.insight-ecommerce.de
http://www.infai.org
http://www.andasa.de
Andasa GmbH
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