Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - Meldepflicht der Verkaufsportale
03.01.2023 / ID: 383431
Internet & Ecommerce
Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss 2022 mit dem Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) die EU-Richtlinie 2021/514 (oder auch DAC-7 Richtlinie) umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber, meldepflichtige Anbieter von Vermietung und Verpachtung unbeweglicher Vermögen und Verkehrsmittel sowie Erbringung persönlicher Dienstleistungen, den Verkauf von Waren an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Ziel des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes ist die Herstellung von Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen, um deren korrekte steuerliche Erfassung sowohl bei den Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer sicherzustellen. Betreiber digitaler Plattformen sind nun verpflichtet bis 31.01.2024 an das BZSt Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig sind Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.
Was darf noch "frei" verkauft werden?
Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 - oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro Verkaufserlös nicht überschreitet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
Eine Plattform nach § 3 Abs. 1 PStTG ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es den Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die ausgerichtet sind auf
1.die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5 PStTG) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2.die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung,
also Webseiten, aber auch Apps oder andere Formen von Software, die den Verkäufern dabei helfen, ihre Angebote an Kunden zu platzieren und über diese Plattform zum Verkauf anzubieten. Die Angebote können sowohl physische als auch digitale sein, es kann sich um Dienstleistungen (egal ob online oder offline) oder auch um die Vermietung von Immobilien handeln. Plattformen sind z. B. bei Ebay, Amazon, Fivver, Upwork, AirBnB, Booking(.)com, Uber, Click&Boat, Udemy, Skillshare, Facebook Marketplace, aber nur dann, wenn auch die Zahlung über die jeweilige Plattform abgewickelt wird.
Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
-die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
-das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
-die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform
Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist.
Bis zum 31. Januar 2024 müssen die betroffenen Plattform-Betreiber dem BZSt Informationen über ihre registrierten "meldepflichtigen" Anbieter offenlegen.
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
Thomas.Kuth@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Ralf.Klein@FRTG-group.de
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
09.06.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Personalakte: Noch keine Generalpflicht - aber der Wandel ist längst Realität
Digitale Personalakte: Noch keine Generalpflicht - aber der Wandel ist längst Realität
03.06.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Kryptowährungen und Steuern: Was Anleger und Händler in Deutschland jetzt wissen müssen
Kryptowährungen und Steuern: Was Anleger und Händler in Deutschland jetzt wissen müssen
27.05.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Immobilien strategisch nutzen: Warum das Hauptseminar der FRTG Essen weit über klassische Anleger-Tipps hinausgeht
Immobilien strategisch nutzen: Warum das Hauptseminar der FRTG Essen weit über klassische Anleger-Tipps hinausgeht
05.05.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ein Vermögen bilden mit Immobilien
Ein Vermögen bilden mit Immobilien
28.04.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Pillar Two - Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Pillar Two - Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.06.2026 | CBXNET combox internet GmbH
Sicher & skalierbar: jetzt wechseln zum CBXNET-Rechenzentrum
Sicher & skalierbar: jetzt wechseln zum CBXNET-Rechenzentrum
11.06.2026 | Akeneo
Akeneo auf der K5 2026: Wie strukturierte Produktdaten erfolgreiche KI-Strategien ermöglichen
Akeneo auf der K5 2026: Wie strukturierte Produktdaten erfolgreiche KI-Strategien ermöglichen
11.06.2026 | Emporix AG
K5 2026: Emporix zeigt, wie Autonomous Commerce zur Realität wird
K5 2026: Emporix zeigt, wie Autonomous Commerce zur Realität wird
01.06.2026 | Flaschenland GmbH
Flaschenland nach Shop Usability Award erneut ausgezeichnet: Platz 3 beim Digital Commerce Award Schweiz 2026
Flaschenland nach Shop Usability Award erneut ausgezeichnet: Platz 3 beim Digital Commerce Award Schweiz 2026
01.06.2026 | performanceLiebe GmbH & Co. KG – Performance Online Marketing Agentur
Wer im deutschen Finanzmarkt online die stärkste Autorität hat
Wer im deutschen Finanzmarkt online die stärkste Autorität hat

