Firmen sollten sichere Mails senden
28.04.2023 / ID: 390472
Internet & Ecommerce

Sowohl im Bundesdatenschutzgesetz wie auch in der DSGVO wird empfohlen, E-Mails mit personenbezogenen Daten zu verschlüsseln. Es besteht zwar keine Pflicht, doch manche Landes-Datenschutzbeauftragte stufen eine fehlende Verschlüsselung von E-Mails mit sensiblen persönlichen Daten sogar als Straftat nach § 203 STGB ein.
In der Praxis bereitet die erwünschte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails oft Probleme, denn dies ist erst nach Austausch von Schlüs-seln zwischen Sender und Empfänger möglich. Je nach Mailprogramm funktioniert diese Art der Verschlüsselung mal besser und mal schlechter. Solange der Empfänger die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht unterstützt, bleibt sie wirkungslos.
100% Vertraulichkeit von E-Mails ist kaum möglich. Bzw. nur dann, wenn der komplette Inhalt verschlüsselt wird. Dies ist zumindest im Massengeschäft schwer erreichbar.
Unternehmen behelfen sich derzeit damit, dass vertrauliche Kundenpost nicht per Mail verschickt, sondern im Kundenkonto ablgegt wird. Per E-Mail erfolgt dann der Hinweis, dass ein neues Dokument im Kundenkonto hinterlegt wurde.
Doch neben der Vertraulichkeit von E-Mails gibt es noch die Faktoren "Integrität" und "Authentizität". Diese Umsetzung dieser beiden Faktoren ist nicht auf die Ausstattung der Mail-Empfänger angewiesen.
In der neuen Anleitung von 4ads Google Werbung erfahren Sie,
- Warum Firmen zu wenig für sichere E-Mail Korrespondenz tun
- Wann unsichere Mails gegen den Datenschutz verstoßen
- Wie Sie mit 3 Schritten die Vertrau-lichkeit, Integrität und Authentizität Ihrer Mails stärken
- Wie Sie die Schwachstellen Ihrer E-Mail-Systeme erkennen - und an-schließend beheben
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