Die Kommission für Urheberrecht in Spanien startet den Krieg gegen illegale Download-Sites
29.06.2012 / ID: 67498
Internet & Ecommerce
Neue Zeiten für das Urheberrecht in Spanien (http://www.mmmm.es/deu/beratungsfelder/33). Die spanische Regierung marschiert mit voller Kraft in den Kampf zum Schutz der Unternehmen im Bereich der Musik- und Filmindustrie. Befehl der Kommission für Urheberrecht ist dem Paradies des Copyrights in Spanien (http://www.mmmm.es/deu/beratungsfelder/33) ein Ende zu setzen.
Vorangetrieben durch die Zustimmung der derzeitigen Regierung für das nun allgemein bekannte "Sinde-Wert" Gesetz, hat die kürzlich ins Leben gerufene Kommission für Urheberrecht in den letzten Wochen die ersten acht Verfahren gegen Websites eingeleitet, die bezichtigt werden, direkte Downloads oder Links urheberrechtlich geschützten Inhalten anzubieten. Insgesamt sind bereits mehr als 300 Anträge seit Bildung der Kommission, am 1 März von 2012, eingegangen.
Entsprechend hat sich die Präsidentin der Kommission, Maria Teresa Lizaranzu, und Verantwortliche für kulturelle Politik des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport geäußert: "Es geht darum, Hindernisse für die illegalen Praktiken im Internet zu schaffen."
Das Verfahren läuft in folgender Weise ab:
Es muss durch Anzeige des Rechtsinhabers der vermeintlich verletzten Urheberrechte eingeleitet werden. Die Kommission wird im Fall des Zulassens der Anzeige Maßnahmen ergreifen, damit die Nutzung der Services unterbrochen bzw. die betroffenen rechtswidrigen Inhalte zurückgezogen werden, und immer dann, wenn der Anbieter direkt oder indirekt ein Erwerbsziel verfolgt, das einen Vermögensschaden verursacht hat oder verursachen könnte.
Vor Anwendung dieser Maßnahme muss die Kommission dem Beschuldigten eine Frist von höchstens 48 Stunden gewähren, damit er die angegebenen Inhalte freiwillig entfernt oder gegebenenfalls in seiner Verteidigung, unter anderen möglichen Argumenten, vorbringt eine Genehmigung zu besitzen bzw. die Anwendbarkeit einer der Schranken des Urheberrechts geltend macht.
Das Verfahren endet durch Entscheidung der Kommission, die zugleich den verwaltungsrechtlichen Weg beendet. Jedenfalls ist um die Maßnahme vollstrecken zu können zwingend eine vorherige richterliche Genehmigung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit erforderlich.
Unter den betroffenen Websites sind bis zu diesem Zeitpunkt unter anderen http://www.bajui.com und http://www.cinetube.es , und voraussichtlich sind für die folgenden Wochen noch Weitere zu erwarten.
José María Busqué, Rechtsanwalt in Barcelona (http://www.mmmm.es/deu/anwälte/asoci/84), sagt: "Die ersten Entscheidungen sollen Anfang Juli verkündet werden. Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte über die Zulassung der Vollziehung der Entscheidung über die Schließung der entsprechenden Websites entscheiden werden".
Für mehr Information: jbusque@mmmm.es
http://www.mmmm.es
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Passeig de Gràcia, 98, 3r. 08008 Barcelona
Pressekontakt
http://www.mmmm.es
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Alfonso XII, 30 - 5ª planta 28014 Madrid
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Estela Requena
01.10.2013 | Estela Requena
Spanien: Ab sofort Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 EUR
Spanien: Ab sofort Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 EUR
26.09.2013 | Estela Requena
Das neue Gesetz zur Förderung von Unternehmensgründern bringt steuerliche Vorteile auch für ausländische Investoren
Das neue Gesetz zur Förderung von Unternehmensgründern bringt steuerliche Vorteile auch für ausländische Investoren
13.06.2013 | Estela Requena
Das spanische Unternehmensgründergesetz kommt noch diese Woche
Das spanische Unternehmensgründergesetz kommt noch diese Woche
12.04.2013 | Estela Requena
Spanien: Fristablauf für die neue Meldepflicht über Auslandsvermögen am 30. April 2013 - drastische Folgen
Spanien: Fristablauf für die neue Meldepflicht über Auslandsvermögen am 30. April 2013 - drastische Folgen
21.03.2013 | Estela Requena
Liberalisierung der spanischen Eisenbahn nimmt Fahrt auf
Liberalisierung der spanischen Eisenbahn nimmt Fahrt auf
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.08.2025 | Buchanan GmbH / barrierefrei-digital-net
BFSG: Jetzt handeln oder 100.000EUR Bußgeld riskieren
BFSG: Jetzt handeln oder 100.000EUR Bußgeld riskieren
11.08.2025 | onacy GmbH
Gartenbranche feiert B2B-Shop der Bruno Nebelung GmbH
Gartenbranche feiert B2B-Shop der Bruno Nebelung GmbH
07.08.2025 | Syndigo
Syndigo unter den Top-Anbietern für PXM- und PIM-Lösungen im digitalen Handel
Syndigo unter den Top-Anbietern für PXM- und PIM-Lösungen im digitalen Handel
06.08.2025 | Vertex, Inc. Pressekontakt
Erkenntnisse aus dem Labubu-Hype
Erkenntnisse aus dem Labubu-Hype
05.08.2025 | cloudWEB GmbH
Wie verändert AI Mode die Google-Suche?
Wie verändert AI Mode die Google-Suche?
