Stichtag 01.08.2012: Sachverständige für gesetzeskonforme Online-Shops
20.07.2012 / ID: 70583
Internet & Ecommerce
Ab dem 01.08.2012 tritt das neue Recht in Kraft und Betreiber von Online-Shops müssen die so genannte "Button-Lösung" umsetzen. Der Gesetzgeber hat konkret vorgegeben, wie der Bestell-Button zukünftig benannt werden muss. Einfach nur "Bestellen" ist oder "Abschließen" ist nicht mehr zulässig.
Der auf E-Commerce spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Felix Buchmann, Partner der Kanzlei für Neue Medien Alber Buchmann Stefan Rechtsanwälte, warnt: "Nur mit dem Umbenennen des Buttons ist es nicht getan. Das Gesetz stellt weit mehr neue Anforderungen an die Shop-Betreiber. Wer sich nicht an das neue Recht hält, riskiert nicht nur eine Abmahnung. Ein Shop-Betreiber muss auch beweisen können, dass er die "Button-Lösung" zum Zeitpunkt jeder Bestellung richtig umgesetzt hat und sie den gesetzlichen Anforderungen entsprach."
Kann der Onlinehändler den Nachweis einer korrekten Umsetzung nicht führen, kann sich ein Verbraucher jederzeit darauf berufen, ein Vertrag sei nie zustande gekommen. Noch nach Monaten oder Jahren kann der Kaufpreis vom Händler zurückgefordert werden.
Bernd Büdenbender von ZESADA: "Aus unserer langjährigen Tätigkeit als IT-Berater und EDV-Sachverständige wissen wir, welche Fallstricke es gibt und wie Shop-Betreiber die gesetzlichen Auflagen erfüllen und rechtssicher dokumentieren können." Bernd Büdenbender ist zertifizierter EDV Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
"Deshalb haben wir als ZESADA eine Lösung für Shop-Betreiber entwickelt, die wir zu Festpreisen anbieten können."
Ein Gutachten von ZESADA gibt Rechtssicherheit: Ein vorbeugendes Gutachten kostet 99,00 EUR, verhindert Rechtsstreitigkeiten und beugt gleichzeitig Abmahnungen vor.
ZESADA vermittelt auch die anwaltliche Prüfung der Button-Integration, ebenfalls zum Pauschalpreis.
Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.zesada.de oder kostenlos per Telefon unter 0800-393 7 232.
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Postfach 101143 57011 Siegen
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