Internetabzocke: Anwälte helfen zum Festpreis
21.03.2011 / ID: 7509
Internet & Ecommerce
Ein falscher Klick und die vermeintlich kostenlose Internetseite entpuppt sich als kostenpflichtiges Abonnement, auch Abofalle (http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/internetrecht/abofalle-forderungsabwehr/) genannt. Häufig steckt betrügerisches Vorgehen dahinter. Anwälte helfen jetzt zum Festpreis gegen Mahnungen und Inkassodrohungen von Internetabzockern.
Solange es das Internet gibt versuchen Betrüger immer wieder, unbescholtene Bürger in sogenannten Abofallen um ihr Geld zu bringen. Internetseiten werden dazu so aufgebaut, dass die Kosten für das Angebot nur versteckt angezeigt werden. Meldet der Nutzer sich mit seinen Kontaktdaten an, so erhält er kurz darauf eine Rechnung. Oft soll der ganze Jahresbetrag im Voraus bezahlt werden und der Vertrag der Internetabzocke läuft über zwei Jahre.
Viele dieser Abofallen-Verträge sind rechtlich unwirksam und verstoßen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften. Nutzer sollten daher einen Anwalt beauftragen, der unbegründete Forderungen abwehrt. Anderenfalls kann ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus kommen.
Im Rechtshop von Recht-gehabt.de bieten Rechtsanwälte zum Festpreis von nur 49,70 EUR an, gegen Internetabzocker vorzugehen. Durch den Festpreis ist gesichert, dass die außergerichtliche Abwehr der Forderungen nachher nicht teurer wird, als die Rechnung des Abofallenbetreibers. Was viele zudem nicht wissen: Nach aktuellen Urteilen muss der Abofallenbetreiber die Anwaltskosten sogar erstatten.
Beratungspaket zum Festpreis: Abofalle: Hilfe vom Anwalt (http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/internetrecht/abofalle-forderungsabwehr/).
http://www.recht-gehabt.de/rechtshop/
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