Pressemitteilung von Markus Himmelsbach

IPC-Computer Notebook Akkus dürfen auch weiterhin im Flugzeug eingesetzt werden.


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Seelbach 21. März 2013 - Gemäß den neuen Sicherheitsrichtlinien der IATA (International Air Transport Association) wird in § 2.3.5.9 vorgeschrieben, dass Replacement Batterien nur dann in ein Flugzeug mitgenommen werden dürfen, wenn der Passagier nachweisen kann, dass der Akku auch die Sicherheitsprüfungen gemäß UN38.3 bestanden hat. Ungeprüfte Batterien sind vom Transport im Luftverkehr ausgeschlossen. Alle IPC-Computer Akkus haben diesen Test bestanden. Beim Kauf wird ein entsprechender Nachweis ausgestellt.

Ob auf der Straße oder in der Luft - Lithium-Ionen Batterien zu versenden ist an zahlreiche Regelungen geknüpft, weil diese Akkus Gefahrgut sind. Dabei haben sich die Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Lithium-Batterien für alle Verkehrsträger stetig verändert. Und seit dem 01.01.2013 sind die Vorgaben für den Lufttransport zudem noch einmal erheblich verschärft worden.

Selbst was z.B. den Akku im mitgeführten Notebook betrifft hat der Passagier nun dafür Sorge zu tragen, dass dieser den gefahrgutrechtlichen Vorgaben entspricht. Es dürfen nur Akkus mitgeführt werden, die erfolgreich die Tests in Teil III, Unterabschnitt 38.3 des UN Handbuch Prüfungen und Kriterien erfüllt haben. Alle Batterien die diesen Test nicht bestanden haben, sind in Flugzeugen verboten.

Nicht erst seit den massiven Problemen mit den Lithium-Batterien in Boeings Dreamliner ist bekannt, dass Li-Ionen Akkus bei unsachgemäßer Lagerung und Transport ein Risiko darstellen können. Deshalb unterliegen Lithium-Batterien und -Zellen völlig zu Recht gefahrgutrechtlichen Vorgaben.

Zu den neuen Sicherheitsrichtlinien der IATA (engl. Dokument). (http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/Lithium-Battery-Guidance-2013-V1.1.pdf)

Generelle Voraussetzung für die Zulassung von Lithium-Batterien / Zellen zum Transport ist der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen gem. UN Handbuch "Test und Kriterien" Teil III, 38.3.

Detaillierte Informationen über das bei der Herstellung von Li-Ionen Akkus geforderte Qualitäts-Management-Programm und die erforderlichen Tests finden sich im Dokument der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM).

Empfehlungen für die BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER Handbuch über Prüfungen und Kriterien. (Quelle: BAM) (http://www.bam.de/de/service/publikationen/publikationen_medien/handbuch_befoerderung_gefaehrlicher_gueter.pdf)

Folgende Prüfverfahren für Lithium Lionen Batterien sind vom Hersteller durchzuführen:

T.1 Höhensimulation (Unterdruckprüfung)
T.2 Thermische Prüfung
T.3 Schwingungsprüfung
T.4 Schlagprüfung
T.5 Äußerer Kurzschluss
T.6 Aufprall
T.7 Überladung
T.8 Erzwungene Entladung

Ab dem 1.1.2013 sind Änderungen in den Bereichen der thermischen Prüfung (T2), Schwingprüfung (T3) und der Aufprall Prüfung (T6) zu beachten.

Die IPC Deutschland GmbH hat im Rahmen der Prozesse zur Qualitätssicherung und in enger Zusammenarbeit mit den Herstellern die Erfüllung dieser gefahrgutrechtlichen Anforderungen für alle eigenen Replacement Akkus der Marke IPC Computer sichergestellt.

Geschäftsführer Markus Himmelsbach: "Ich bin sehr froh, dass unser Qualitätsmanagement die absehbaren Entwicklungen schon frühzeitig erkannt hat und in enger Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Hersteller-Partnern die erforderlichen Tests, Prozesse und Nachweise zeitnah implementiert wurden."

Sämtliche IPC Replacement Akkus werden damit nach den gültigen Qualitätssicherungsrichtlinien angefertigt, jeder Käufer erhält darüber ein entsprechenden Nachweis.
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http://www.ipc-computer.de
IPC-Computer Deutschland GmbH
Eisenbahnstraße 20 77960 Seelbach

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