VeR fordert weitere gesetzliche Vereinfachung beim E-Invoicing
24.06.2013 / ID: 123507
IT, NewMedia & Software
München, 24. Juni 2013. Vor kurzem entschied das Handelsgericht Wien, dass der Mobilfunkanbieter T-Mobile in Österreich nicht automatisch auf elektronischen Rechnungsversand umstellen darf. In Deutschland stellt sich die Situation differenziert dar. Hier ist zu unterscheiden, ob die Rechnung einer Privatperson oder einem Unternehmen zugestellt wird. Bei Privatpersonen ist es möglich, ohne deren Einwilligung Rechnungen elektronisch zuzustellen. Ist der Rechnungsempfänger hingegen ein Unternehmen, muss sich der Rechnungsaussteller die Zustimmung einholen, um diese elektronisch übermitteln zu dürfen. Hier fordert der Verband elektronische Rechnung (VeR) eine Vereinfachung.
Das Thema elektronischer Rechnungsaustausch hat gerade durch das Engagement des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), zu dessen Mitgliedern auch der VeR zählt, massiv an Dynamik gewonnen. Voraussichtlich Anfang 2014 steht mit dem Zentralen User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland (ZUGFeRD) ein Format zur Verfügung, mit dem Unternehmen untereinander Rechnungen standardisiert elektronisch austauschen können. Das große Potential liegt dabei in der automatisierten Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten. ZUGFeRD verknüpft dabei die bildhafte Darstellung einer Rechnung im Format PDF/A-3 mit einem inhaltlich identischen Rechnungsdatensatz im XML-Format. Die XML-Daten werden dabei in das PDF-Dokument eingebettet und lassen sich beim Rechnungsempfänger direkt extrahieren und in die Folgeprozesse integrieren. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Behörden können dann elektronische Rechnungen mittels Standardbuchhaltungssoftware einfach erstellen und empfangen. Auf diese Weise werden Medienbrüche vermieden und der gesamte Rechnungsstellungs- und Rechnungsprüfungsprozess lässt sich nahezu vollständig automatisieren.
"Nach aktueller Gesetzeslage bedarf es bei elektronischen Rechnungen allerdings immer noch der Zustimmung des Empfängers, egal, ob ausdrücklich oder konkludent - sprich weigert sich der Empfänger elektronische Rechnungen zu akzeptieren, ist eine Papierrechnung auszustellen und postalisch zu übermitteln", sagt Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des VeR und Steuerberater bei PETERS, SCHÖNBERGER & PARTNER in München. "Der Umstand, dass Unternehmen eben gerade nicht ohne Weiteres auf den elektronischen Rechnungsversand umstellen können, konterkariert die Vorzüge des ZUGFeRD-Standards, da dieser daher gerade nicht vorbehaltslos nutzbar ist. In Anknüpfung an die Liberalisierung des elektronischen Rechnungsaustauschs durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 plädiert der VeR insoweit für eine vollumfängliche Gleichstellung zwischen papier- und elektronisch basierten Rechnungen, womit in letzter Konsequenz eine dezidierte Zustimmung zum elektronischen Rechnungsaustausch entfallen muss. Auf diese Weise würde eine nicht unerhebliche Hürde für die rasche Verbreitung des ZUGFeRD-Standards beseitigt."
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