REACH-bedingte Wettbewerbsnachteile vermeiden
26.06.2013 / ID: 123972
IT, NewMedia & Software
Reutlingen, 26. Juni 2013 - Ende Mai 2013 lief die zweite von drei Registrierungsfristen der EU-Chemikalienverordnung REACH ab. Mit Start der dritten Registrierungsphase drohen nun härtere Strafen bei Verstößen: bis zu zwei Jahre Haft oder Geldbußen bis 50.000 Euro. Experten raten betroffenen Unternehmen deshalb zur Prozessüberwachung und sorgfältigen Dokumentation.
Gemäß REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) dürfen Unternehmen nur noch chemische Stoffe in Verkehr bringen, die sie vorher registriert haben. Bis zum Ablauf der dritten Registrierungsfrist sind dies nun auch kleinere Stoffmengen mit einer Jahresproduktion von mehr als einer Tonne. Das stellt vor allem kleine und mittelständische Zulieferer der Automotive-, Aerospace- und Elektro-/ Elektronikindustrie vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen: "REACH macht Sinn, doch die Verordnung vollumfänglich einzuhalten, ist leichter gesagt als getan", sagt Clara Ramon, REACH-Expertin bei iPoint-systems, dem weltweit führenden Software- und Beratungspartner für umweltbezogene Produktkonformität und Nachhaltigkeit. "Das fängt bei der sorgfältigen Überwachung und Analyse von Prozessen an und geht über eine umfassende Dokumentation bis hin zur Registrierung."
Wer hier, wenn auch unwissentlich, REACH-Vorgaben missachte, riskiere aber sofort die noch höheren Strafen. Hinzu komme laut Ramon ein deutlicher Wettbewerbsnachteil, wenn Unternehmen Kapazitäten allein zur REACH-Umsetzung vorhalten müssten. Zeit- und kostensparender geht es per Spezialsoftware: Der Compliance Agent von iPoint-systems lässt sich nahtlos in bestehende IT-Systeme einbinden und automatisiert den gesamten REACH-Prozess - End-to-End. Zudem sind Unternehmen damit auch bei künftigen Änderungen der Chemikalienverordnung abgesichert.
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