Die Gelangensbestätigung rechtskonform abbilden
10.04.2014 / ID: 163527
IT, NewMedia & Software
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Unternehmen das "Gelangen" seiner Ware zum Empfänger im EU-Ausland auch nachweisen kann. Andernfalls drohen bei Umsatzsteuerprüfungen erhebliche Nachzahlungen. Die "Gelangensbestätigung" des Abnehmers einer Lieferung muss künftig unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge des gelieferten Artikels und die handelsübliche Bezeichnung
- Ausstellungsdatum der Bestätigung
- Unterschrift des Abnehmers oder Vertreters (nicht Spediteur!) auf der Gelangensbestätigung
Lynx unterstützt Unternehmen bei einer spezifischen Anforderungsanalyse und mit Lösungsansätzen zur Gelangensbestätigung. Unternehmen, die bereits mit der Anwendung SAP ERP arbeiten, bietet Lynx die Möglichkeit, in der Statusüberwachung der SD-Lieferung von SAP ERP ein druckbares Formular "Gelangensbestätigung" zu implementieren, das alle Anforderungen an die gesetzlichen Regelungen erfüllt. Die Lösung ist bereits bei zahlreichen Unternehmen praktisch erprobt, etwa bei Dorma, der Otto Boge GmbH & Co. KG, der Fritz Fels GmbH Fachspedition oder der Emitec Gesellschaft für Emissionstechnologie mbH.
Weitere Informationen:
Die rechtlichen Grundlagen der Gelangensbestätigung - hier (http://www.lynx.de/nachricht/artikel/die-gelangensbestaetigung-kommt-zum-1-oktober.html) nachlesen.
Hier mehr über die Lynx-Beratungsleistungen rund um Zoll und Außenhandel (http://www.lynx.de/zoll-und-aussenhandel.html) erfahren.
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Lynx-Consulting GmbH
Johanniskirchplatz 6 33615 Bielefeld
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