Bundesverfassungsgericht steht vor Entscheidung über strafrechtliche Anklage gegen ehemaligen Microsoft CEO Steve Ballmer und andere Microsoft Geschäf
11.07.2014 / ID: 172258
IT, NewMedia & Software
In einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der Microsoft Deutschland GmbH, sowie den ehemaligen Microsoft CEO Steve Ballmer hat nun das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort (Az. 2 BvR 909/14). Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt im Wesentlichen einem vom Beschwerdeführer behaupteten Prozessbetrug im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, Urteil v. 6.10.2011, Az. I ZR 6/10 - Echtheitszertifikat sowie einem vor den Landgericht München (Az. 15 O 5199/12). Im konkreten Ermittlungsverfahren war ebenfalls gegenständlich, dass notariell beurkundete, und daher zweifelsfrei echte Produkte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das der Beschwerdeführer als Kläger gegen Microsoft führte als "angeblich markenverletzend" dargestellt wurden.
In der jüngeren Vergangenheit wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Microsoft Strafanträge gegen vermeintliche Verletzer von Marken- oder Urheberrechten unter Verweis auf das Echtheitszertifikats-Urteil des BGH stellte. Stellt das Bundesverfassungsgericht nun fest, dass die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, wird die Justiz in einem Strafverfahren gegen die Beschuldigten auch aufarbeiten, ob das Echtheitszertifikats-Urteil des Bundesgerichtshofes auf Prozessbetrug basiert.
Microsoft gebrauchte Software Bundesverfassungsgericht Urteil Steve Ballmer CEO used Software OEM BGH Echtheitszertifikat-Urteil BGH Urteil v. 6.10.2011 Az. I ZR 6/10 Landgericht München Az. 15 O 5199/12 BVerfG Az. 2 BvR 909/14
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