Reisekosten abrechnen – rechtskonform, Online und als MSS, ESS-Service
11.03.2015 / ID: 189861
IT, NewMedia & Software
Online-Portal für Reisekostenabrechnung erfüllt neue Reisekostenregelung für 2015:
Einfach einsetzbares und flexibles Werkzeug berechnet automatisch die Reisekosten von Mitarbeitern in kleinen und mittleren Unternehmen
München, 11. März 2015 – Das auf Personal-IT-Lösungen spezialisierte Unternehmen Solution stallwanger IT hat im Zuge der gesetzlichen Regelungen von Reisekostenabrechnungen für das Jahr 2015 ein Online-Portal auf den Markt gebracht. Das Portal richtet sich an kleine und mittelständische Betriebe, deren Mitarbeiter ein einfach einsetzbares Instrument für die Berechnung ihrer Reisekosten benötigen.
Mit wenigen Klicks lassen sich Reisezeiten und –grund sowie Fahrt-, Hotel- und Bewirtungskosten angeben. Im Portal werden automatisch die Verpflegungspauschalen für In- und Ausland wie auch die Pauschalen für Privatübernachtungen berechnet.
Ein- und mehrtägige Inlands- und Auslandsreisen
Im Dienstreise-Online Portal lassen sich Einzelabrechnungen von ein- und mehrtägigen Inlands- und Auslandsreisen schnell und effektiv erledigen. Der Anwender braucht im Reisekosten-Portal lediglich die Reisedaten mit Datum, Uhrzeit und Reisezweck einzutragen. Darüber hinaus werden noch Angaben benötigt, welche für die Berechnung einer möglichen Verpflegungspauschale relevant sind, wie An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen oder Standortreisen. Daraufhin zeigt das Portal den Gesamtbetrag an.
Nachweis für Arbeitgeber und Steuerkanzleien
Im Reisekosten-Online Portal können die einzelne Reisebelege wie beispielsweise Zugtickets oder Taxiquittungen direkt als Nachweis vom Mitarbeiter der entsprechenden Dienstreise zugeordnet werden. Für die Entgeltabrechnung oder für die Buchhaltung besteht die einfache Möglichkeit, alle Belege sofort einzusehen und auch zu einem späteren Zeitpunkt diese Nachweise lückenlos aufzuführen. Die Zuweisung verschiedener Benutzerzugänge erlaubt es, mit Steuerkanzleien oder Wirtschafsprüfungsunternehmen enger zusammenzuarbeiten, um sowohl den Datenaustausch als auch die Nachweispflicht angenehmer zu gestalten.
Kürzung der Verpflegungspauschale
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter pro gestellte Mahlzeit stets einen bestimmten Betrag von der Verpflegungspauschale abzuziehen. Die Verrechnung mit den Pauschalbeträgen erfolgt automatisch nach aktuellen Rechtsgrundlagen. Der Mitarbeiter kann die Zusammensetzung des ihm zustehenden Auszahlungsbetrages transparent nachvollziehen.
Bezugsquelle und Preis
Preise und weitere Infos können auf der Webseite unter http://www.dienstreise-online.de entnommen werden.
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