Kabinettsbeschluss zur Störerhaftung: Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung
16.09.2015 / ID: 205321
IT, NewMedia & Software
Aachen/Berlin, 16. September 2015 - Vom heutigen Kabinettsbeschluss zur Besei-tigung der Störerhaftung in WLANs zeigt sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) enttäuscht. "Die Regierung arbeitet am Ziel vorbei", erklärte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. "Für das eigentliche Vorhaben, den einfachen Betrieb offener WLANs, bleiben nach wie vor Unklarheiten, die Menschen eher abschrecken, ein WLAN für andere zu öffnen." Der BITMi hatte bereits in der Vergangenheit dafür geworben, die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen auch im Drahtlosbereich als Chance zu begreifen.
Die zusätzlichen Regelungen zu den Haftungspflichten für Host-Provider durch die so genannten "gefahrgeneigten Diensten" sieht der Verband ebenfalls kritisch. "Der Gesetzesentwurf schafft Rechtsunsicherheit für alle Host-Provider." erklärte Grün. "Für gefahrgeneigte Dienste wird mehr oder weniger die Beweislast bei Haftungsfragen umgekehrt. Das ist nicht akzeptabel." Die Kriterien, nach denen ein gefahrgeneigter Dienst vorliegt, kritisierte Grün: "Theoretisch kann ein mittelständisches IT-Unternehmen schon als gefahrgeneigt gelten, wenn es anonyme Internetnutzung ermöglicht. Das ist keine Werbung für den Datenstandort Deutschland. Die Regierung macht erneut einen Schritt in die falsche Richtung."
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