Haftungsfalle Scheinselbständigkeit bei GAMEplaces am 15. Oktober
30.09.2015 / ID: 206505
IT, NewMedia & Software
Frankfurt am Main, 30. September 2015 - In der gesamten Kreativwirtschaft werden Teams projektbezogen zusammengestellt. Auch in der Gamesbranche sind befristete Vertragsverhältnisse zwischen Entwicklungsstudios und Kreativen gängige Praxis. Allerdings sind die arbeits-rechtlichen Grenzen zwischen einer - wenn auch befristeten - sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit fließend. Auch wenn die rechtssichere Einschätzung in der Praxis schwerfällt, gilt es, bei der Vertragsgestaltung mit Freelancern das Risiko einer Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Bei GAMEplaces (http://www.gameplaces.de) am 15. Oktober gibt Christian Hoppenstedt deshalb einen Überblick über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ergänzend erläutert er typische Klauseln in Verträgen mit Kreativen, zum Beispiel bezüglich Nutzungsrechten oder Geheimhaltung.
Aus Sicht der Arbeitgeber sprechen neben inhaltlichen und arbeitsrechtlichen auch finanzielle Gründe für die Zusammenarbeit mit Freelancern; dies kommt vielen Kreativen entgegen, weil sie ungebunden sein wollen und auf 'mehr Netto vom Brutto' hoffen. Dennoch: Als Freelancer beschäftigt werden dürfen sie nur, wenn konkrete arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sind. Selbständigkeit hängt nicht allein von der Anzahl der Auftraggeber ab; maßgeblich ist vielmehr die Ausgestaltung der Tätigkeit, die für jedes Vertragsverhältnis individuell zu beurteilen ist. Dabei sind Kriterien wie Weisungsgebundenheit oder Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Anhaltspunkte.
Auch die Annahme, das Risiko der Scheinselbständigkeit liege allein beim Arbeitgeber, ist falsch: zwar haftet dieser bis zu vier Jahre rückwirkend grundsätzlich für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge; bei Vorsatz sogar bis zu dreißig Jahre; doch auch der Scheinselbständige ist für die Arbeitnehmeranteile bis zu drei Monate in der Haftung. Arbeitgeber können ihr Risiko minimieren, indem sie ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Für selbständige Künstler und Publizisten kann zudem Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und damit Anspruch auf Leistungen aus der Künstlersozialkasse (KSK) bestehen.
Über Christian Hoppenstedt: Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main, die alle Branchen der Kreativwirtschaft fokussiert. Als Experte in den Bereichen Film, Fotografie, Games, und Werbung berät Christian Hoppenstedt Unternehmen und Kreative und veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen. Außerdem hält er regelmäßig Vorträge und Workshops und doziert an der ifs Internationale Filmschule Köln. Als Vorstandsmitglied des gamearea-FRM e. V. und Mitinitiator des m² MedienMittwochs engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.
Eckdaten zur Veranstaltung:
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am Donnerstag, 15. Oktober 2015
Haftungsfalle Scheinselbständigkeit: 'Arbeiten in der Gamesbranche' mit Christian Hoppenstedt
Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Mehr Infos & Anmeldung: http://www.gameplaces.de (http://www.gameplaces.de)
http://www.gameplaces.de/
GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Hanauer Landstr. 126 - 128 60314 Frankfurt am Main
Pressekontakt
http://www.gameplaces.de
büro für gelungene kommunikation - rebecca gerth
Kastanienallee 73 10435 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.11.2026 | NETILITY GmbH & Co.KG
Wirtschaftskanzlei SONNTAG stärkt Cyberresilienz mit NETILITY
Wirtschaftskanzlei SONNTAG stärkt Cyberresilienz mit NETILITY
04.11.2026 | Tenable
IDC Worldwide Device Vulnerability and Exposure Management Market Shares: Tenable belegt zum achten Mal in Folge Platz 1
IDC Worldwide Device Vulnerability and Exposure Management Market Shares: Tenable belegt zum achten Mal in Folge Platz 1
04.11.2026 | OpenCloud
OpenCloud wird Teil der European Open Science Cloud
OpenCloud wird Teil der European Open Science Cloud
04.11.2026 | Hyland Software Germany GmbH
Hyland for Microsoft Teams bringt zentral verwaltete Unternehmensinhalte direkt in Microsoft Teams
Hyland for Microsoft Teams bringt zentral verwaltete Unternehmensinhalte direkt in Microsoft Teams
04.11.2026 | Initiative Cloud Services Made in Germany
Initiative Cloud Services Made in Germany: Neue Ausgabe der Schriftenreihe - Stand Oktober 2026 - verfügbar
Initiative Cloud Services Made in Germany: Neue Ausgabe der Schriftenreihe - Stand Oktober 2026 - verfügbar

