Kostenloses Booklet mit den wichtigsten Rechtstipps für App-Anbieter
04.02.2016 / ID: 216518
IT, NewMedia & Software
Die auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz und Berlin hat ein Booklet "Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet" mit Rechtstipps veröffentlicht, die Anbieter von Apps für Smartphone und Tablet beachten müssen.
Der kostenlose Ratgeber entstand in Zusammenarbeit mit der tekit Consult Bonn GmbH und steht im pdf-Format zum Download auf der Kanzleiwebseite unter http://res-media.net/booklets bereit oder kann über die Infothek-App der Kanzlei bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden.
Rechtsanwalt Matthias Rosa ist Fachanwalt für IT-Recht bei RESMEDIA und hat in dem neuen Booklet zusammen mit der tekit Consult Bonn GmbH die wichtigsten Rechtstipps für Anbieter von Apps zusammengestellt. Die tekit ist ein Unternehmen der TÜV Saarland Gruppe und ein Kooperationspartner der Kanzlei RESMEDIA.
Das neue Booklet thematisiert u. a. die Pflichten des App-Anbieters bei der App-Entwicklung, die Impressumspflicht und den Datenschutz.
"Wir stellen etwa monatlich eine neues Booklet zu den wichtigsten Themen aus dem IT-Recht, dem E-Commerce und dem gewerblichen Rechtsschutz online. In diesem Monat geben wir App-Anbietern mit dem neuen Booklet Informationen an die Hand, mit denen die wichtigsten Rechtsfallen vermieden werden können.", so Rechtsanwalt Matthias Rosa, der in der Kanzlei Spezialist für IT-Recht und E-Commerce ist.
Das kostenlose Booklet kann auf der Kanzleiwebseite unter http://www.res-media.net/booklets im pdf-Format herunterladen oder über die Infothek-App der Kanzlei unter http://www.res-media.net/app mobil gelesen werden.
Booklet Anbieter App IT-Recht Datenschutz Impressum Mainz Berlin RESMEDIA res media Rosa tekit Ratgeber Software-Recht
http://www.res-media.net
RESMEDIA MAINZ - Kanzlei für IT-IP-Medien
Am Winterhafen 78 55131 Mainz
Pressekontakt
http://www.res-media.net
RESMEDIA MAINZ - Kanzlei für IT-IP-Medien
Am Winterhafen 78 55131 Mainz
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Sabine Heukrodt-Bauer
25.10.2016 | Sabine Heukrodt-Bauer
RESMEDIA veranstaltet eine Urheberrechtswoche für Unternehmen
RESMEDIA veranstaltet eine Urheberrechtswoche für Unternehmen
18.05.2016 | Sabine Heukrodt-Bauer
Kanzlei RESMEDIA ab sofort mit drei Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz
Kanzlei RESMEDIA ab sofort mit drei Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz
01.02.2016 | Sabine Heukrodt-Bauer
RESMEDIA ist jetzt GS1 Germany Solution Provider
RESMEDIA ist jetzt GS1 Germany Solution Provider
19.01.2016 | Sabine Heukrodt-Bauer
Kostenloses Booklet mit den 26 wichtigsten Urteilen im Onlinehandel
Kostenloses Booklet mit den 26 wichtigsten Urteilen im Onlinehandel
04.01.2016 | Sabine Heukrodt-Bauer
RESMEDIA jetzt mit Standort in Berlin
RESMEDIA jetzt mit Standort in Berlin
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.06.2025 | Anna Jacobs
Digitale Dokumentenprozesse neu gedacht: Wie d.velop documents Unternehmen transformiert
Digitale Dokumentenprozesse neu gedacht: Wie d.velop documents Unternehmen transformiert
20.06.2025 | playboy.de/online-casinos
Jetzt live auf Playboy.de: Neue Online Spielothek Inhalte verbinden Stil, Spiel und Substanz
Jetzt live auf Playboy.de: Neue Online Spielothek Inhalte verbinden Stil, Spiel und Substanz
20.06.2025 | Securam Consulting GmbH
NIS2-Start nicht verpassen: Bußgeld, Kontrollverlust und Reputationsrisiko drohen
NIS2-Start nicht verpassen: Bußgeld, Kontrollverlust und Reputationsrisiko drohen
20.06.2025 | Anna Jacobs
Sendcloud - Die innovative Versandplattform für E-Commerce
Sendcloud - Die innovative Versandplattform für E-Commerce
19.06.2025 | Reply Deutschland SE
KIKO Milano kooperiert mit Logistics Reply
KIKO Milano kooperiert mit Logistics Reply
