Daten zwingen zu Taten - Digitaler Nachlass - Jetzt regeln!
16.05.2016 / ID: 227203
IT, NewMedia & Software
"Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren." (Johann Wolfgang von Goethe)"Aus unserem Leben bist Du gegangen, in unserem Herzen bleibst Du."
Sehr oft sind diese Zitate in Traueranzeigen zu lesen. Der Mensch lebt in unseren Herzen weiter, dadurch wird er unsterblich. Wir behalten ihn in unserem Herzen und Gedächtnis. ABER nicht nur die Menschen, die einen Verwandten oder Freund verloren haben, behalten diesen in ihrem Herzen und Gedächtnis, sondern auch das weltweite digitale Herz - das Internet. Hier hinterlassen immer mehr Menschen Spuren, Bilder, Daten, Profile, ja auch intimste und vertraulichste Informationen, die für niemanden zugreifbar sollen.
Das Leben wird immer digitaler. Teilweise bewusst und auch unbewusst hinterlassen wir Spuren und Informationen im Internet.
Kommunikation mit Freunden, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken findet wie selbstverständlich über das Netz statt.
Wir haben Online-Profile im Internet, denken wir hier an Facebook, WhatsApp, Twitter, etc. oder auch Profile, von denen Dritte vielleicht nichts erfahren sollen (z.B. Dating-Portale).
Zur Kommunikation nutzen wir Email von verschiedensten Internetdienstleistern (z.B. GMX, AOL, WEB.DE).
Wir bedienen uns Clouddiensten, wie zum Beispiel DropBox oder OneDrive, um Dokumente und Informationen abzuspeichern und zu teilen.
Wir nutzen Bezahldienste wie PayPal. Was geschieht mit dem Guthaben, das sich auf dem Konto befindet?
Wir haben vielerlei elektronische Geräte, wie PCs, Smartphone, Tablet, Notebook, Fitness Tracker, Festplatten? Wer soll Zugriff darauf bekommen? Welche Daten sollen sicher gelöscht werden?
"All diese Spuren und noch viel mehr bleiben im Internet für immer erhalten. Wer will das schon? Die Entscheidung, ob und wie Erben in die digitale Privatsphäre eines Verstorbenen Einblick nehmen dürfen, sollte bewusst getroffen werden.", sagt Joachim A. Hader, Geschäftsführer des auf Datenschutz und Digitalen Nachlass spezialisierten Unternehmens secudor GmbH (www.secudor.de).
Hader rät: "Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema, nur so vermeiden Sie, dass Ihre Erben vor unliebsamen Überraschungen bewahrt bleiben. Suchen Sie sich ein Unternehmen, das Sie vertraulich und kompetent berät und mit Ihnen persönlich und diskret folgende Fragen klärt":
- Was gehört zu Ihrem Digitalen Nachlass? Wo hinterlassen Sie digitale Spuren und Daten?
- Warum muss ich mich um den Digitalen Nachlass kümmern?
- Wie sollten Sie schon zu Lebzeiten ihren Digitalen Nachlass regeln?
- Was müssen Hinterbliebene beachten, um den Digitalen Nachlass zu regeln?
"Als Sachverständige und Datenschutzbeauftragte sind wir zur Vertraulichkeit und Diskretion verpflichtet", merkt Hader an. Weiter erläutert er: "Für die rechtliche Beratung arbeiten wir mit kompetenten Rechtsanwälten für Erb- IT- und Internetrecht zusammen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr auf unserer Internetseite http://www.secudor.de/digitaler-nachlass. "
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secudor GmbH
Herr Joachim A. Hader
Moststraße 7
91799 Langenaltheim
Deutschland
fon ..: 09145839431
web ..: http://www.secudor.de
email : info@secudor.de
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